Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 161

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Beim Punkt Transparenz gibt es noch einen zweiten Aspekt. Wir werden verlangen, dass sämtliche Empfehlungen der Volksanwaltschaft auf der Homepage publiziert werden. Es ist derzeit so, dass sehr wohl einige sogenannte Kollegialentscheidungen auf der Homepage stehen, aber wir wissen nicht, ob es alle oder nur einige sind. Vom Jahr 2014 wurde eine einzige Missstandsfeststellung, eine Empfehlung vom 28. März, publiziert. Diese erging an die Frau Bundesministerin für Inneres. Aber es wurde auch nicht die Mitteilung über die Entsprechung beziehungsweise Nichtentsprechung der Empfehlung seitens des Ministeriums publiziert.

Conclusio: Sehr gute Arbeit, ja, aber bitte mehr Transparenz auf dem Weg des Inter­pellationsrechtes und einer breiteren Veröffentlichung der Arbeit der Volksanwaltschaft für alle Bürger und Bürgerinnen, für das Volk, dem sich die Volksanwaltschaft verpflichtet fühlt. – Danke vielmals. (Beifall bei den NEOS.)

17.23


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gelangt Frau Volksanwältin Dr. Brinek. – Bitte.

 


17.24.08

Volksanwältin Dr. Gertrude Brinek: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Kollegen Volksanwälte! Ich möchte mich sehr herzlich für die anerkennenden Worte und für die Ausführungen bedanken, die Sie zu unserer Arbeit gefunden haben.

In der Tat, es gab noch nie so viele Anfragen und Beschwerden bei der Volks­anwalt­schaft. Gestiegen ist vor allem die Zahl jener Anfragen, die Orientierung, Hilfe, Aus­kunft über Verfahrensschritte in behördlichen und in gerichtlichen Verfahren betrafen, weniger die Missstände oder Missstandsfeststellungen insgesamt.

Das heißt, die Sympathie, die Erwartung, Hilfe in all diesen Fragen und persönlichen Notlagen zu erhalten, ist ungebrochen, und wir leisten das mit demselben Personal­stand wie die Jahre davor, da wir natürlich auch unter das Sparregime fallen.

Ich nehme hier gerne noch einmal den Dank, der hier und auch im Ausschuss ge­äußert wurde, für das Haus und für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf. Ich verweise schon darauf, da – worauf ich noch zu sprechen kommen werde – Kritik an der Erledigung der Aufgaben der Volksanwaltschaft geübt wurde, die sich ja entkräften lässt, dass wir höchst- und hochkompetente und durch internationale Studienab­schlüsse – nicht nur Krems – ausgewiesene Juristinnen und Juristen und Menschen­rechts­expertInnen haben, die sich hinter ihrer Kompetenz gar nicht verstecken müssen, mit der sie für uns und mit uns in der Volksanwaltschaft die einlangenden Protokolle der Kommissionen erledigen.

Ich halte fest: Das Parlament wollte, dass die Volksanwaltschaft nationaler Prä­ventionsmechanismus ist und diese Aufgaben mit den von ihr bestellten Kommis­sionen, Leitern und Mitgliedern erledigt, die Enderledigung, die Endfeststellung von Menschenrechtsverletzungen in der Volksanwaltschaft erfolgen.

Öffentlich geäußerte Einschätzungen, wie „das war ja im früheren Menschenrechts­beirat besser“, stimmen absolut nicht. Lesen Sie im alten Sicherheitspolizeigesetz nach! Dort war der Menschenrechtsbeirat angesiedelt, der jetzt – das bezieht sich nur auf die Organisationslogik – Beratungsorgan der Volksanwaltschaft ist. Als Stelle der Kompetenz – ausgeweitet als nationaler Menschenrechtspräventionsmechanismus – ist die Volksanwaltschaft mit den von ihr eingesetzten Kommissionen tätig, und sie übernimmt auch die Endverantwortung für die Ergebnisse.

Ich greife jetzt gleich einer Kritik vor. Wenn 4 000 Einrichtungen zu besuchen sind, so sind das mehr als die Dutzenden und Hunderten Polizeieinrichtungen, die das Sicher­heitspolizeigesetz betraf. In der überwiegenden Mehrzahl sind es Pflegeeinrichtungen,


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