Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 162

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Psychiatrien, Jugendkriseneinrichtungen – Volksanwalt Kräuter wird darauf noch zu sprechen kommen.

Daher ist für diesen neu hinzugekommenen Bereich anerkannte menschenrechtliche Kompetenz von der Leitung abwärts bis zu den Mitarbeitern gefordert. Und es hat, wie schon die Abgeordnete Fichtinger gesagt hat, niemand in diesem Land ein Monopol auf die Frage und die Bestellung und die Bestimmung darauf, wer befugt ist, men­schen­rechtliche Kompetenz zu beurteilen. Es gibt kein Monopol auf diese Einschät­zung. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von FPÖ und Team Stronach.)

Ich habe auch den Antrag, der das Interpellationsrecht reklamiert, genau gelesen. Gott sei Dank konnte das, glaube ich, sowohl schon in der gestrigen Debatte – so ich es nachlesen konnte – als auch heute noch einmal klargestellt werden. Wenn die Gleichstellung mit dem Rechnungshof gewollt wurde, dann hätte man sie in den Antrag schreiben müssen. Das ist nicht geschrieben. Will man, dass ein Kommissionsleiter auch nach 15 Jahren Tätigkeit mit Namen und möglicherweise Geburtsdatum in der Verfassung verankert ist, dann soll man das machen. Will man einen Wechsel, will man die Breite der Kompetenz in Österreich und international bei der Auswahl künftiger Kommissionsleiterinnen und ‑leiter berücksichtigen, dann soll man das vorsehen.

Will man hier über etwas anderes diskutieren und verbirgt das hinter dem Inter­pellationsrecht, dann soll man es bitte sagen. Die Volksanwälte warten ab, was im Geschäftsordnungsausschuss diskutiert, debattiert und festgelegt wird. Wir sind Ihr Organ. Wir überlassen das dem Parlament, aber denken, lesen und Schlüsse ziehen können wir allemal.

Noch einmal zur Bestellung. Es wurden von der Volksanwaltschaft für die Kommis­sionsleiter aus 64 hochkarätigsten Bewerberinnen und Bewerbern 21 Personen in die engere Wahl gezogen und zum Hearing eingeladen. Dazu wurde der Menschen­rechtsbeirat gebeten, auch Vorschläge zu machen. Zwei der dann Ausgewählten – zu der Dritten hat der Menschenrechtsbeirat gar nichts gesagt – wurden vorgeschlagen, in die engste Wahl zu kommen, das heißt, sie waren berufungsfähig.

Als sie dann berufen wurden, hätten sie plötzlich keine Kompetenz mitgebracht. Also, ich frage mich sehr, woher der Vorwurf rühren soll, dass wir nicht gesetzeskonform vorgegangen sind.

Ich weise alle Kritik zurück, im Namen unseres Hauses, der hochprofessionellen Mitar­beiter, die hochprofessionelle Arbeit erledigen, und auch das Auswahlverfahren für die Bestellung der Kommissionsleiter betreffend. Das war absolut und in jedem Punkt gesetzeskonform. Wer etwas anderes behauptet, möge heraustreten und möge sagen, auf welchen Punkt sich die Kritik bezieht. (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP und FPÖ sowie des Abg. Lugar.)

Die Empfehlungen des Menschenrechtsbeirats waren dann ein Thema, als die Bestellung vollzogen wurde; es war keine Kritik, die jetzt öffentlich geäußert wurde, welche die Arbeit betrifft. Ich sage noch einmal, bei 4 000 Einrichtungen gab es 1 200 Besuche, die allesamt im sogenannten Vorhalteverfahren vom einlangenden Protokoll her weiter korrekt bearbeitet wurden. Die Behörde muss eine Möglichkeit haben, auf die Vorhaltung zu reagieren. Zu diesen bis zum Redaktionsschluss 1 199 Punkten gab es keine einzige abweichende Einschätzung und Stellungnahme von den Kommissionsmitgliedern oder ‑leitern. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abge­ordneten der FPÖ.)

Jetzt sind in der Diskussion zwei Punkte aufgetaucht, die nie ein Thema einer ab­weichenden Meinung waren und sich jetzt mit drei Sätzen in Luft auflösen lassen.

 


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