Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 163

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Der zweite Punkt ist eine inhaltlich spannende Behindertenrechtsdiskussion über Inklusion. Wie weit soll sie reichen? Soll sie Sonderschulen noch bestehen lassen oder soll sie sie gleich als Menschenrechtsverletzung deklarieren? Diese Diskussion ist im akademischen Bereich, im Menschenrechtsbereich nicht abgeschlossen. Das war der zweite Punkt.

Wenn hier also von Kritik breiter oder sonstiger Art die Rede ist, dann ist das falsch. Ich sage das so ausführlich, weil Sie alle, meine Damen und Herren Abgeordnete, ein Recht darauf haben, aufgeklärt zu werden, wie sich die Dinge wirklich verhalten. Meine beiden Kollegen werden dazu noch Stellung nehmen. Die Kritik an der Zuständigkeit und der Bestellung der Volksanwälte geht also ins Leere. Seit 1977 kritisiert immer der die Bestellung, der jeweils nicht das Vorschlagsrecht hat.

Wir werden, was die Bestellung betrifft, international überhaupt nicht kritisiert, und das Modell des NPM, des Nationalen Präventionsmechanismus – ich bin in den letzten Monaten viel herumgekommen –, wird sowohl von der rechtlichen Ausstattung als auch von den Human Resources und der budgetären Ausstattung als modellhaft angesehen. Viele Länder kommen uns besuchen und laden uns ein, weil sie sagen, dass, so wie wir es machen, wir das wunderbar machen.

Ich enthalte mich weiterer Bemerkungen, sage nur im Sinne der Gesamtarbeit, dass noch so viele entscheidende Themen, Projekte und Herausforderungen vor uns liegen. Wir sollten uns in unsere Arbeit nicht durch Misstöne, die jemand aus ganz bestimmten Motiven in die Diskussion bringen will, ablenken lassen und Ihnen, dem Parlament, jederzeit zur Verfügung stehen – nicht durch Zuruf, dass man ein E-Mail schreibt, sodass Brinek herüberkommt. Das wird auch künftig nicht zu den Usancen des Parlaments gehören. Wir haben den Ausschuss unmittelbar einige Wochen danach gehabt, und wir konnten uns so ausführlich wie kaum zuvor – ich war auch lang Abgeordnete – über den Bericht der Volksanwaltschaft austauschen.

Gerne nehme ich noch zu weiteren Punkten Stellung. Bedauerlicherweise konnte ich nicht ausführen, was im Justizbereich alles Thema war und wohin die Reise da in Bezug auf Verbesserungen im Strafvollzug, im Bereich Verbesserungen anderer Dimensionen bei anderen Prüfzuständigkeiten gehen muss.

Ich bedanke mich inzwischen und möchte der weiteren Debatte lauschen. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP, SPÖ, FPÖ sowie der Abg. Schenk.)

17.33


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Kucha­rowits. – Bitte.

 


17.33.58

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Volksanwältin! Sehr geehrte Herren Volksanwälte! Im heute diskutierten Volksanwaltschaftsbericht liegt ein Schwerpunkt bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, konkret bei der Obsorge und Unterbringung der Kinder und Jugendlichen. Ich glaube, dass das erstmalig in dieser Intensität vorkommt, und es zeigt damit auch die dramatische Situation auf.

Mehr als 1 000 Kinder und Jugendliche leben zurzeit in einem Massenlager. Sie sind in Traiskirchen mit Hunderten anderen – mit Erwachsenen –, ohne entsprechende Ob­sorge, ohne ausreichende Anzahl von Bezugspersonen, ohne psychologische Betreu­ung, ohne Aufgaben, ohne Schule oder auch Freizeitbeschäftigung.

Nach einer für uns unvorstellbaren Flucht, auf der sie ihre Geschwister, ihre Mütter, ihre Väter verloren haben, kommen sie in einem Land wie Österreich an, fühlen sich sicher und hängen dennoch in der Luft. Diese Kinder haben Dramatisches miterlebt; es


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