Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 159

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Ich möchte in diesem Zusammenhang daran erinnern, dass der damalige Volksanwalt Stadler bereits im Jahr 2005 auf diese Probleme aufmerksam gemacht und hier fast dieselben Forderungen gestellt hat, die jetzt wieder vonseiten der Volksanwaltschaft kommen. Das ist ein Beispiel dafür, dass hier wirklich wenig weitergeht, wenig gemacht wird und wenig umgesetzt wird.

Lassen Sie mich noch kurz auf den Pflegebereich eingehen, in dem es ja auch eine Reihe von Missständen gegeben hat; Stichworte: Fließbandpflege, Personalmangel, Sedierung, Ruhigstellung von Patienten – gerade da ist Österreich sehr weit vorne. Es gibt eine britische Studie, aus der hervorgeht, dass derartige Medikamente zur Ruhigstellung von Patienten in Österreich bei rund 74,6 Prozent zur Anwendung kommen und in Deutschland nur bei 51,8 Prozent. Das ist auch ein Faktum, auf das hingewiesen werden muss und dem wir sicher auch nachgehen werden müssen, denn es kann nicht sein, dass die Patienten, also die älteren Menschen, im Krankenhaus aus Personalmangel einfach mit Medikamenten abgefüllt und ruhiggestellt werden, damit das wenige Personal, das da ist, Ruhe hat. So kann es nicht sein! (Beifall beim Team Stronach.)

Abschließend möchte ich noch auf Volksanwalt Dr. Fichtenbauer eingehen, der ja ein amtswegiges Prüfverfahren eingeleitet hat, bei dem es um den Bereich Mobbing geht. Mobbing ist ja vor allem an Schulen ein weitverbreitetes, immer häufiger werdendes Problem. Volksanwalt Fichtenbauer hat die Frage nach einer effizienten Anti-Mobbing-Strategie an die Frau Bildungsministerin gestellt. Wie er uns im Ausschuss mitgeteilt hat, war die Beantwortung dieser Anfrage leider nicht ausreichend. Er hat uns aber auch versichert, dass er an diesem Thema dranbleibt und die Volksanwaltschaft da auch weiter tätig sein wird. Hier haben Sie in uns und in mir eine große Unterstützerin.

Abschließend danke ich der Volksanwaltschaft, den Volksanwälten für ihre gute Arbeit – und ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall beim Team Stronach sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

17.17


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste hat sich Frau Volksanwältin Dr. Brinek zu Wort gemeldet. – Bitte. (Volksanwältin Brinek: Das muss ein Missverständnis sein, ich möchte nach dem Abgeordneten Vavrik sprechen!) – Dann ist die Wortmeldung zurückgezogen.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Vavrik. – Bitte.

 


17.17.49

Abgeordneter Mag. Christoph Vavrik (NEOS): Frau Präsidentin! Meine Herren Volksanwälte! Werte Volksanwältin! Hohes Haus! Liebe Bürger und Bürgerinnen! Auch ich werde nicht primär auf den Inhalt der Berichte eingehen, sondern nur zwei Themen ansprechen, die schon zur Sprache kamen, nämlich die Organisation der Volks­anwalt­schaft und ihre internen Prozesse beziehungsweise die Transparenz der Tätigkeit der Volksanwaltschaft.

Anlassfall war die Neubestellung von drei der sechs LeiterInnen der Menschenrechts­kommission durch die Volksanwaltschaft Ende März. Diese Neubestellung hat 13 NGOs, allesamt Mitglieder des Menschenrechtsbeirats, der ja auch ein Anhörungs­recht bei der Bestellung der Kommissionsleiter hat, veranlasst, einen offenen und ziemlich geharnischten Brief an die Volksanwälte zu schicken. Titel des Briefes: „Mitglieder des Menschenrechtsbeirats distanzieren sich von Bestellvorgängen“.

Darin bringen die NGOs – ich zitiere – „schwerwiegende Bedenken zur Gesetzmäßig­keit“ – ich betone: zur Gesetzmäßigkeit – „des Bestellvorganges“ zum Ausdruck. Insbesondere wird beanstandet, dass Artikel 12 des Volksanwaltschaftsgesetzes


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