Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 165

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Ob die Aussendungen, die gestern auf APA-OTS zu lesen waren, und auch einige der Zeitungsberichte zum Wohle der Volksanwaltschaft gedacht und auch geeignet waren, geschätzte Kollegen, das wage ich zu bezweifeln.

Meine Damen und Herren! Das Mandat von drei Kommissionleitern, das sind Dr. Karin Treichl, Universitätsprofessor Dr. Manfred Nowak und Mag. Angelika Vauti-Scheucher, läuft mit 30. Juni 2015 aus. Eine Neubestellung war zu organisieren, und diese ist transparent und absolut gesetzeskonform durchgeführt worden. Die drei neuen LeiterInnen, das sind Universitätsprofessor DDr. Heinz Mayer, Universitätsprofessorin Dr. Verena Murschetz und Universitätsprofessorin Dr. Gabriele Fischer, sind – das möge jemand bezweifeln – anerkannte Fachleute auf dem Gebiet der Menschenrechte und auf ihrem jeweiligen Fachgebiet. (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP und FPÖ.)

Interessant ist, dass auch das CPT,  das ist das Menschenrechtskomitee des Europarates, und das APT, das ist eine internationale Organisation zur Verhinderung von Misshandlung und Folter, in ihren Publikationen empfehlen, bei der Auswahl nicht zu sehr auf Prominente zu fokussieren und die Mitglieder der Kommissionen möglichst nur für eine Periode zu bestellen.

Meine Damen und Herren! In Ihren Pressemeldungen werden immer wieder Herr Dr. Nowak und Frau Mag. Angelika Vauti-Scheucher genannt. Diese Personen waren inklusive ihrer Kommissionsleitertätigkeiten im BMI schon 15 Jahre tätig. Es waren daher nach dem Prinzip Kontinuität und Erneuerung drei von sechs Kommis­sionsleitern neu zu besetzen.

Bei den Hearings waren durchgehend auch Vertreter des Menschenrechtsbeirates anwesend, und wahrscheinlich ist es auf die Qualität der Antworten und die Kompetenz der Teilnehmer zurückzuführen, dass von den Mitgliedern des Beirates nicht eine Frage an die Hearing-Teilnehmer gestellt wurde.

Auch der Vorwurf der systematischen Untätigkeit in Bezug auf die Polizei ist geradezu lächerlich und auf das Schärfste zurückzuweisen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.) Von insgesamt mehr als 4 000 zu besuchenden Einrich­tungen – das sind mehrere hundert Polizeieinrichtungen, 28 Gefängnisse, und der große Rest sind Pflegeheime, Psychiatrien, Jugend- und Kriseneinrichtungen sowie Behinderteneinrichtungen – wurden bis dato mehr als 1 000 Einrichtungen besucht. Meine Damen und Herren! In keinem einzigen Punkt wurde von der Volksanwaltschaft eine abweichende Meinung von den Kommissionsleitern kommuniziert.

Wenn es nun so ist, dass sich Kommissionen oder deren Leiter erweiterte Kontroll­rechte wünschen, dann ist dazu ein Antrag im Parlament einzubringen, wir werden das sachlich debattieren und dem entsprechen oder eben nicht. Gewünschte Kontrollrechte von Kommissionen, die nicht gesetzlich geregelt sind, gibt es nicht. Wenn im Zuge dieser Debatte nun auch noch der Bestellmodus der Volksanwälte kritisiert wird, dann schaden Sie der Volksanwaltschaft offensichtlich ganz bewusst. So gut wie überall auf der Welt werden die Volksanwälte vom Parlament gewählt; auch international ist Österreich für diesen Bestellmodus noch nie kritisiert worden.

Meine Damen und Herren! Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich den scheidenden Kommissionsleitern Frau Dr. Treichl, Herrn Universitätsprofessor Dr. Nowak und Frau Mag. Angelika Vauti-Scheucher für ihre geleisteten Dienste in der Volksanwaltschaft und im Interesse unserer Bevölkerung sehr herzlich danken und wünsche den neu bestellten Leitern Professor Mayer, Universitätsprofessorin Verena Murschetz und Frau Dr. Gabriele Fischer viel Erfolg und das notwendige Gespür für ihre verantwortungs­vollen Aufgaben. Ich bin überzeugt, dass die Volksanwaltschaft auch mit diesen Per­sönlichkeiten wiederum bestens aufgestellt ist. Beschädigen wir nicht durch unbe-


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite