dachte Äußerungen den Ruf und das Ansehen unserer unabhängigen Volksanwaltschaft! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
17.42
Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mühlberghuber. – Bitte.
17.42
Abgeordnete Edith Mühlberghuber (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Volksanwältin! Sehr geehrte Herren Volksanwälte! Ich möchte auf zwei Themen eingehen, die mich persönlich sehr bewegen, und zwar sind das erste Thema chronisch kranke Kinder in den Schulen. Es ist im Bericht der Volksanwaltschaft 2014 angekündigt worden, dass es dazu eine Veranstaltung geben wird. Diese hat inzwischen stattgefunden, und zwar am 28. Mai im Palais Epstein. Dabei ist von hervorragenden fachlichen Experten ein Augenmerk auf jene Kinder gerichtet worden, die mitunter schon von Geburt an mit chronischen Erkrankungen leben müssen.
150 000 Kinder sind betroffen, und diese betroffenen Kinder lernen erstaunlich schnell, wie sie mit ihrer Krankheit umgehen müssen. Diese Kinder brauchen aber auch in der Schule erhöhte Unterstützung durch Lehrkräfte und Schulbehörden, denn nur Lehrkräfte, die sich rechtlich abgesichert fühlen, werden bereit sein, Kinder mit chronischen Erkrankungen voll zu unterstützen. Dafür müssen der Gesetzgeber und die Behörden rechtliche Rahmenbedingungen schaffen.
Das zweite Thema, das ich jetzt ansprechen möchte, sind die Beschäftigungswerkstätten für behinderte Menschen. Derzeit erbringen rund 20 000 Menschen mit Behinderung in Tagesstrukturen von Behindertenorganisationen ihre Leistung, ohne dafür entsprechend entlohnt zu werden. Behinderte Menschen, die in Tageswerkstätten arbeiten, sind nicht voll sozialversicherungsrechtlich abgesichert. Die Betroffenen bekommen nur ein Taschengeld von zirka 65 € im Monat. Sie können keinen Pensionsanspruch erwerben. Sie sind angewiesen auf die Bedarfsorientierte Mindestsicherung beziehungsweise auf die Waisenpension. Sie sind angewiesen auf die erhöhte Familienbeihilfe.
Aus dem Bericht der Volksanwaltschaft geht deutlich hervor, dass eine Reform der Rechtslage dringend notwendig ist. Menschen mit Behinderungen, die in Werkstätten arbeiten, sollten einen Anspruch auf reguläre Entlohnung haben und sollten Ansprüche aus der gesetzlichen Sozialversicherung erwerben können. Diese Anregung ist von der Volksanwaltschaft an uns, an den Gesetzgeber gerichtet. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)
17.45
Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Mückstein. – Bitte.
17.45
Abgeordnete Dr. Eva Mückstein (Grüne): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Volksanwältin! Sehr geehrte Herren Volksanwälte! Ich freue mich wirklich sehr, dass ich einen gemeinsamen Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Gertrude Aubauer, Dr. Hannes Jarolim, Dr. Franz-Joseph Huainigg, Ulrike Königsberger-Ludwig, Eva Mückstein, Mag. Daniela Musiol, Dr. Andreas Karlsböck, Ulrike Weigerstorfer, Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung der Empfehlungen der parlamentarischen Enquete-Kommission „Würde am Ende des Lebens“ einbringen darf.
Die Volksanwaltschaft hat in ihrem Band I darauf hingewiesen, dass Kindern und Jugendlichen Hospiz- und Palliativbetreuung nur sehr punktuell zur Verfügung steht.
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