Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 167

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Es sind Kinder, die schwer leidend oder vielleicht auch todkrank sind, und gerade diese Familien brauchen eine gute Unterstützung im österreichischen Gesundheits- und Pflegesystem. Die fehlende Hospiz- und Palliativbetreuung wurde generell in Öster­reich festgestellt; sie ist gesamthaft zurzeit nur zu etwa 50 Prozent gedeckt. Das war dann auch Thema der Enquete-Kommission „Würde am Ende des Lebens“.

Diese Enquete-Kommission hat, finde ich, sehr konstruktiv gearbeitet. Zusammen mit etwa 500 ExpertInnen haben wir vier Anhörungen gehabt, in denen wir uns sehr intensiv mit diesem Thema auseinandergesetzt haben. Letztlich sind daraus 51 Emp­fehlungen entstanden – darunter ein Hospiz- und Palliativforum, Hospiz- und Palliativ­koordinatoren und ein Stufenplan, der bis 2020 umgesetzt werden und zur Vollver­sorgung führen soll. Es sollen auch im Jahr 2016 und 2017 18 Millionen € eingesetzt werden. Es wurde in unterschiedlichen Zusammenhängen immer wieder betont, dass Kompetenzfragen und Finanzierungsstrukturen kein Hindernis sein dürfen, um den tatsächlichen Ausbau von Hospiz und Palliative Care 2015 bis 2020 voranzutreiben.

Ich bringe deswegen folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Gertrude Aubauer, Dr. Hannes Jarolim, Dr. Eva Mückstein, Dr. Andreas F. Karlsböck, Ulrike Weigerstorfer, Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung der Empfehlungen der parlamentarischen Enquete-Kommission „Würde am Ende des Lebens“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, in Zusammenarbeit mit den Bundesländern, der Sozialversicherung und den Trägern der Hospiz- und Palliativversorgung die Empfeh­lungen der Enquete-Kommission ‚Würde am Ende des Lebens‘ zu prüfen und umzu­setzen, zunächst insbesondere

Einsetzung eines/einer österreichweiten, unabhängigen Hospiz- und Palliativkoordi­nator/in

Einsetzung eines Hospiz- und Palliativforums

Erstellung eines Hospiz- und Palliativ Care Stufenplanes mit Umsetzung bis 2020 im Sinn von Punkt 5 des Berichtes (im Erwachsenenbereich sowie im Kinder- und Jugendbereich)

Einsetzung von jeweils 18 Millionen Euro in den Jahren 2016 und 2017 zum Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung zusätzlich zum Status quo, wobei, wie in der Empfehlung Nummer 12 des Berichtes festgelegt, die Mittel für die Umsetzung des Hospiz- und Palliativstufenplanes Eingang in die Agenda der kommenden Finanzaus­gleichsverhandlungen und Verhandlungen mit den Sozialversicherungsträgern finden sollen.

Weiters werden die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung ersucht, dem Nationalrat einen Entwurf für eine weiterentwickelte Patientenverfügung und Vorsor­gevollmacht entsprechend den Empfehlungen des Berichtes vorzulegen (insbesondere die Punkte 29-37).“

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Ich hoffe sehr, dass wir diesem Anliegen damit entsprechend Nachdruck verliehen haben. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Aubauer.)

17.50

 


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