Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 169

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Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird ersucht, in Zusammenarbeit mit den Bundesländern, der Sozialversicherung und den Trägern der Hospiz- und Palliativversorgung die Emp­fehlungen der Enquete-Kommission „Würde am Ende des Lebens“ zu prüfen und umzusetzen, zunächst insbesondere

Einsetzung eines/einer österreichweiten, unabhängigen Hospiz- und Palliativkoor­dinator/in

Einsetzung eines Hospiz- und Palliativforums

Erstellung eines Hospiz- und Palliativ Care Stufenplanes mit Umsetzung bis 2020 im Sinn von Punkt 5 des Berichtes (im Erwachsenenbereich sowie im Kinder- und Jugendbereich)

Einsetzung von jeweils 18 Millionen € in den Jahren 2016 und 2017 zum Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung zusätzlich zum Status Quo, wobei wie in der Empfehlung Nummer 12 des Berichtes festgelegt die Mittel für die Umsetzung des Hospiz- und Palliativstufenplanes Eingang in die Agenda der kommenden Finanz­ausgleichsverhandlungen und Verhandlungen mit den Sozialversicherungsträgern finden sollen.

Weiters werden die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung ersucht, dem Natio­nal­rat einen Entwurf für eine weiterentwickelte Patientenverfügung und Vorsorgevoll­macht entsprechend den Empfehlungen des Berichtes vorzulegen (insbesondere die Punkte 29-37).

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Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Scherak. – Bitte.

 


17.50.12

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Volks­anwältin! Sehr geehrte Volksanwälte! Hohes Haus! Ich will nur zu zwei Dingen aus Ihrem Bericht reden und da einen großen Dank aussprechen, insbesondere wenn es um die Situation in Vordernberg und die Situation betreffend die unbegleiteten minder­jährigen Flüchtlinge geht.

In Bezug auf Vordernberg warten wir noch auf den Endbericht. Ich freue mich jetzt schon sehr darauf, weil Sie hier doch klar diese menschenrechtliche Problematik immer wieder angesprochen haben, die dadurch entsteht, dass private Sicherheits­firmen in so einem grundrechtssensiblen Bereich tätig sind, und vor allem die ganz massive menschenrechtliche Problematik, dass es eben nicht garantiert ist, dass es einen menschenrechtlichen Schutz gibt. Falls private Sicherheitsfirmen ein quasi hoheitliches Handeln tätigen, gibt es dahin gehend keine Maßnahmenbeschwerde, und das halte ich für ein ganz massives Rechtsschutzdefizit.

Wir hatten einen Antrag von uns und von Frau Kollegin Korun, glaube ich, auch im Menschenrechtsausschuss. Der wurde vertagt mit der Argumentation: Das ist ja nicht notwendig. Ich freue mich, wenn Sie das explizit in Ihrem Abschlussbericht noch einmal erwähnen werden; dann haben wir noch mehr Unterstützung und die klare Ansage, dass das sehr wohl notwendig ist. (Beifall bei NEOS und Grünen.)

Die zweite Sache – auch da möchte ich mich ganz besonders bedanken – ist die Situation mit den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen. Auch da haben Sie ganz


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