Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 170

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klar gesagt, was schiefläuft. Sie haben ganz klar gesagt, dass die Situation untragbar ist, dass wir für die Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen nur die halben Gelder zur Verfügung stellen, dass die Tagessätze da nur halb so hoch sind wie jene für die Betreuung von österreichischen Kindern. Das ist ein untragbarer Zustand in Österreich. Ich habe es, glaube ich, schon vor ein paar Wochen gesagt, dass wir unterscheiden, ob Kinder aus dem Ausland sind oder ob es österreichische Kinder sind, dass wir, wenn es um die Betreuung und um die finanziellen Mittel geht, unterscheiden. Das müsste man jetzt endlich einmal machen.

Die Bundesregierung tut es nicht, sie erhöht die Tagessätze nicht entsprechend, und ich halte das für ganz absurd, insbesondere weil wir wissen, was diesen Kindern schon alles geschehen ist. Wir haben gestern und heute, glaube ich, auch schon von einem Buben gehört, dem drei Finger abgeschnitten wurden, weil er geraucht hat. Genau diese Kinder brauchen unsere volle Unterstützung und auch dementsprechende Mittel. Danke, dass Sie hier die Kritik so klar ausgedrückt haben, denn das hilft uns Abgeordneten natürlich, das weiter einzumahnen.

Jetzt zu einer anderen Sache: Frau Volksanwältin Brinek, Sie haben vollkommen recht, und da stimme ich Ihnen zu, dass es eine Verbesserung ist, dass der Men­schenrechtsbeirat aus dem BMI zur Volksanwaltschaft gewandert ist. Da gebe ich Ihnen vollkommen recht. Was ich nicht verstehe, ist: Sie haben gesagt, wir versuchen mit unserem Antrag zum Interpellationsrecht einen Experten in die Verfassung zu schreiben.

Was stimmt, ist, dass das der Anlassfall dafür war, dass wir diesen Antrag gestellt haben, weil wir gerne mehr Informationen hätten, das ist richtig; aber dadurch versuche ich keinen Experten in die Verfassung zu schreiben. Und wenn wir schon bei dem Experten sind, zitiere ich jetzt den Kollegen Jarolim, der davor in einem Zwischenruf gesagt hat, der, um den es hier angeblich geht, Professor Nowak, sei ja wohl der Beste auf dem Gebiet. – Das sehe ich auch so. Er ist nämlich nicht nur in Österreich der Beste auf dem Gebiet der Folter und Folterprävention, sondern auch auf internationaler Ebene. Dementsprechend war er auch Sonderberichterstatter der UNO, wenn es um die Folter geht. Das jetzt nur einmal zu dem Punkt.

Was ich in diesem Zusammenhang wichtig finde, ist, dass wir da eben keinen Experten in die Verfassung schreiben wollen. Ich will jetzt über den Bestellvorgang, der massenhaft kritisiert wurde, gar nicht mehr groß reden, aber wir wollen das nicht. Wir haben uns ein Interpellationsrecht gewünscht. Nun kann man darüber diskutieren, wie das ausgestaltet sein soll. Ich finde, dass nicht ausreichend beantwortet wurde, was die Kriterien für die Bestellung sind; und ich habe auch nie, und das habe ich im Ausschuss schon betont, den drei ExpertInnen, die jetzt bestellt wurden, in irgendeiner Art und Weise die Kompetenz abgesprochen. Ich finde es schade, dass Professor Nowak in dieser Funktion nicht mehr zur Verfügung steht.

Was mir persönlich wichtig wäre: Sie haben vollkommen recht, es ist jetzt besser dadurch, dass der Menschenrechtsbeirat bei der Volksanwaltschaft ist; aber ich glaube, dass wir ein noch unabhängigeres Menschenrechtsinstitut brauchen würden. Das gibt es schon in Deutschland, und zwar mit einem anderen Bestellmodus. Ich halte das für wichtig. Wir haben einen Antrag dazu eingebracht, und der wird im Verfassungsausschuss dann hoffentlich entsprechend diskutiert werden.

Frau Volksanwältin Brinek, Sie haben den Bestellmodus der Volksanwaltschaft ver­teidigt und gesagt, es ist international so üblich, dass die über das Parlament bestellt werden. Das stimmt. Auch über den Bestellmodus können wir diskutieren, aber das will ich jetzt gar nicht. Sie haben recht, das ist international üblich. Was aber auch Faktum ist, ist, dass wir, weil dieser Bestellmodus so ist und die Volksanwaltschaft das


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