Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 171

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OPCAT-Mandat hat, eben nicht den Pariser Prinzipien des OPCAT-Mandats ent­sprechen. (Volksanwältin Brinek: Nein, das stimmt nicht!) Das stimmt! Wir haben keinen A-Status, wir haben einen B-Status aufgrund des Bestellmechanismus. Sie wissen, dass wir deswegen nicht im UN-Menschenrechtsrat sind. Das können Sie nicht leugnen. Es gibt ganz klare Aussagen dahin gehend, dass wir eben, weil der Bestellmodus so ist, diesen Prinzipien nicht entsprechen.

Wir können den Bestellmodus gerne so lassen. Ich hätte gerne ein komplett unab­hängiges Menschenrechtsinstitut, wo wir eben auch diesen Bestellvorgaben, die ja nicht verpflichtend, aber eben gewünscht sind, entsprechen, damit wir ein österreichi­sches Menschenrechtsinstitut haben, das beim UN-Menschenrechtsrat ist, sodass wir dort auch teilnehmen können. Das können wir momentan nicht. Ich halte es für wichtig, dass wir das machen.

Zum Abschluss, trotz der Kritik – die geht ja nicht an Sie, sondern an die gesetzliche Lage im Wesentlichen –, noch einmal der Dank für die Berichte, insbesondere zu den zwei Punkten, die ich vorher schon herausgestrichen habe. Da bin ich sehr froh, dass diese Kritik von Ihnen so klar und unmissverständlich immer wieder geäußert wird. – Vielen Dank. (Beifall bei NEOS und Grünen.)

17.55


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster hat sich Herr Volksanwalt Dr. Fichtenbauer zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


17.55.45

Volksanwalt Dr. Peter Fichtenbauer: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Zum vorgenannten Thema Sonderbericht Vordernberg darf ich bekanntgeben, dass dieser am 26. Juni dem Parlament und der Öffentlichkeit vorgelegt wird.

Ich möchte mich bei aller Vielfalt der Themen hauptsächlich darauf konzentrieren, was die wesentlichen Merkmale der Ausführungen des Herrn Abgeordneten Zinggl ge­wesen waren.

Es kann ja sein, dass ein Missverständnis in den von Ihnen gesetzten Erklärungs­absichten im Ausschuss meinerseits vorgelegen war. Aber ich kann nicht umhin, ein bisschen mich an die kleine Schrift von Schopenhauer erinnert zu fühlen, die da lautet: „Die Kunst, Recht zu behalten“. Ein Unterkapitel beginnt mit den Worten: Wenn du erkennst, dass du mit sachlichen Argumenten nicht durchkommst, dann greife zum persönlichen Angriff und zur Beleidigung!

Nun glaube ich zwar nicht, dass Sie mich persönlich beleidigen wollten, oder vielleicht doch, aber in Wahrheit haben Sie natürlich mit der Behauptung, es seien die polizeilichen Angelegenheiten nicht ordnungsgemäß abgearbeitet worden, die Mitarbeiter der Volksanwaltschaft getroffen. (Abg. Pilz: Nein, Sie, ausschließlich Sie!)

Ich darf sagen, dass ich in keinem einzigen Fall irgendeinen Einfluss auf die Erledigung der Beschwerde genommen habe. (Abg. Pilz: Sie haben den Beirat gesäubert!) Ich habe in keinem einzigen Fall Einfluss genommen auf die Berichte, die aufgrund der Kommissionsprotokolle in der Volksanwaltschaft eingegangen sind und die als Vorhalteverfahren dem Innenministerium übermittelt worden sind, sondern das ist Arbeitsgegenstand der Referenten in der Volksanwaltschaft.

Überwiegend sind das im Zuständigkeitsfall Referenten, die noch in der Zeit der Kollegin Stoisits bestellt worden sind. Nun vermute ich, dass sie teilweise Ihrer politischen Seite nicht missgünstig gegenüber stehen – es handelt sich durchwegs um völlig hervorragende Leute. Aber alle Arbeit, die auf diesem Gebiet getan wurde, ist von den Referenten ohne Weisung oder Einfluss meiner Person gemacht worden. (Beifall bei der FPÖ.)

 


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