Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 172

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Wenn Sie kritisieren, dass ich den Einzelfall herausgenommen habe, der Ihnen nicht gefällt, so darf ich sagen: Insgesamt sind 185 Beschwerden über das Polizeiwesen bei der Volksanwaltschaft eingelangt. Der größte Anteil davon, circa 50, sind Beschwerden wegen Nichtbehandlung oder Nichtentgegennahme von Anzeigen und mangelnder polizeilicher Ermittlungen, Untätigkeiten, Unfreundlichkeiten, mangelnde Auskunftser­teilung.

Elf Misshandlungsvorwürfe sind bei der Volksanwaltschaft eingelangt. Vier davon konnten wir wegen vorliegender Gerichtsentscheidungen nicht prüfen. Sie konnten nicht behandelt werden, weil wir die unabhängige Rechtsprechung nicht zu überprüfen haben. Ein Fall war nicht verfolgbar, weil er vom Sachverhalt her nicht konkretisiert wurde. Einer wurde zurückgezogen, und drei sind wegen eingebrachter Rechtsmittel nicht prüfbar, wieder wegen der Sache der unabhängigen Rechtsprechung, zwei sind noch in Prüfung.

Jetzt der ganze „Gemüsegarten“, wenn Sie so wollen: Es geht um Festnahmen, Unterbringungen nach dem Unterbringungsgesetz, Vollzug von Ersatzfreiheitsstrafen in Polizeianhaltezentren, Schäden durch Amtshandlungen nach dem Polizeibefugnis-Entschädigungsgesetz, Nichtaufnahme in den Polizeidienst, mangelnde Ausstattung der Polizei, Überwachung und Verfolgung durch Polizei, mangelhafte Aktenführung et cetera.

In 116 Fällen wurde die Unzulässigkeit oder die Unzuständigkeit wegen anhängiger Verfahren festgestellt oder gab es eine Zurückziehung; 60 sind definitiv kein Missstand gewesen, und vier sind definitive Missstände. Die sind aber in den Bericht aufge­nommen. Das Gravierende ist natürlich eine Missstandsfeststellung, worauf ab Seite 133 des Berichtes ausführlich eingegangen worden ist.

Nun war ich der Meinung, Sie wollten irgendeinen Einzelfall haben. Ich bitte um Entschuldigung dafür, dass ich Ihr Gemüt aufgeregt habe durch einen vielleicht nicht so sensationellen Aufregungsfall. Aber, Herr Abgeordneter, wenn Sie wirklich an der Aufdröselung der Statistik interessiert gewesen wären, dann hätte es nur eines kurzen Anrufes von Ihnen oder Ihrem Mitarbeiter bedurft, und ich hätte Ihnen die genaue Aufstellung der Statistik, die ich aus  (Zwischenruf des Abg. Zinggl.) – Verzeihung, Sie haben gefragt: Wie viele? Wir haben es in Prozenten angegeben: 777 Ge­schäfts­fälle, 23,9 Prozent davon betrafen die Polizei.

Die Fälle, wo es Missstandsfeststellungen gegeben hat, sind in den Bericht aufge­nommen. Alle anderen kann ich nicht auswendig anführen. Kein Mensch kann Hunderte Fälle auswendig herunterbeten.

Noch zur Ergänzung: Heuer haben wir 92 Polizeibeschwerden, ein Missstand liegt bereits vor. Jetzt zurück zur Tätigkeit der Kollegin Stoisits: Im Jahr 2012 gab es – das ist niemals in diesen Berichten numerisch angegeben gewesen – 113 Polizeibeschwer­den, im Jahr 2011 waren es 109. Es liegt uns und mir völlig fern, da irgendeine statistische Ziffer nicht bekanntzugeben. Es verbietet uns natürlich der Datenschutz und der Individualschutz, Ross und Reiter für die einzelnen Beschwerdefälle zu nennen, aber ich sehe keinen Grund für irgendeine Art der Aufregung, dass etwas nicht bekanntgegeben worden ist.

Die Behauptungen, die transportiert worden sind, dass dokumentierte Polizeimiss­handlungsfälle nicht weitergegeben worden sind, sind eine Lüge! Das gibt es nicht, das ist absolut nicht wahr! Wir haben alle Beobachtungsfälle aus den Kommissionen in transparenter und völlig klarer, eindeutiger Form dem Innenministerium weitergereicht. Man sollte doch nicht aus einer ad hoc gefühlten Aufregung so quasi das gute und das


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