Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 176

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Schimanek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ermöglichung der Aufnahme von Menschen ohne volle Handlungsfähigkeit in den öffentlichen Dienst

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die sicherstellt, dass künftig Personen, bei denen die volle Handlungsfähig­keit nicht zur Gänze gegeben ist, in den öffentlichen Dienst aufgenommen werden können.“

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(Beifall bei der FPÖ.)

Der Entschließungsantrag wird Ihnen bekannt vorkommen. Wir werden ihn, so oft wie möglich und wenn er irgendwie passt, hier einbringen, um zu zeigen, dass uns Menschen mit nicht voller Handlungsfähigkeit wichtig sind. Sie sollen gleichgestellt werden und auch Chancen haben, wenn sie das wollen und können, in den öffentlichen Dienst aufgenommen zu werden. Das ist uns wichtig.

Noch kurz zum Thema Strafvollzug: Das ist ein ganz umfangreiches Thema gewesen in diesem Bericht. Ich danke dafür. Es wurden von den Kommissionen sehr viele Einrichtungen besucht. Das kann man kritiklos so hinnehmen. Justizanstalt Stein: Da hat man noch nichts von diesem traurigen Vorfall des verwahrlosten Häftlings gewusst, der ist ja auch in diesem Haus noch bestens in Erinnerung. Ich muss nur festhalten, dass die Strafvollzugsbediensteten, die vom Justizministerium suspendiert wurden, allesamt sowohl disziplinarrechtlich als auch strafrechtlich freigesprochen worden sind.

Vor ein paar Monaten wurde jedoch der Anstaltsarzt – wir von der freiheitlichen Fraktion haben von Anfang an gesagt, man solle sich die ärztliche Obsorge einmal genauer ansehen – fristlos entlassen. Man muss sagen, dass man da vielleicht auf den medialen Druck und auf die mediale Berichterstattung doch ein bisschen über­schießend reagiert hat. Man hätte sich schon anschauen sollen, dass in solch einem Fall in erster Linie natürlich der Anstaltsarzt und das Pflegepersonal eine ganz, ganz hohe Verantwortung haben. Das hat man dann spät, aber doch erkannt.

Sonst noch zu dem Bericht: Wie gesagt, die Harnproben und Speicheltests, um Suchtgiftmissbrauch nachzuweisen – sagen wir es einmal so –, sind natürlich so eine Sache. Die Speicheltests sind sündhaft teuer. 35 € für den Speicheltest stehen dem Harntest mit 3,80 € gegenüber. Das ist dann in der Masse, wenn man über 800 solcher Tests im Jahr durchführt, natürlich ein erheblicher Unterschied bei den Kosten. Man hat hier bemängelt, beim Harntest wird das menschliche Schamgefühl nicht so gewahrt, aber man muss sagen, es ist eben so, dass da nicht jetzt irgendwer unmittel­bar danebensteht und zuschaut, sonst könnten auch nicht 20 Prozent verwässert werden. Ich glaube, über 162 Proben werden verwässert, das heißt, da wird Wasser dazu geleert, und so unbrauchbar gemacht.

Ich sage, in der normalen Welt, wenn Sie heute bei der Polizei einen Alkotest ver­weigern, dann gilt die Verweigerung als Alkoholisierung. Es wird auch nicht zum Spaß verwässert, aber da kann man beide Meinungen haben. Ich denke mir – wirtschaftlich, sparsam, zweckmäßig –, der Harntest ist eine gute Sache. (Abg. Zinggl: Aber nicht menschlich!) Natürlich, der Speicheltest ist moderner, aber auch um vieles teurer.

Im Großen und Ganzen muss ich sagen – um noch einmal Kollegen Vavrik, der gesagt hat, der Bericht ginge nicht in die Tiefe, entgegenzuhalten –, der Bericht geht sehr wohl


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