Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 177

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in die Tiefe, der geht ganz genau in die Tiefe, der trifft genau die Beschwerden, es wird alles aufgelistet. Und ich denke mir, bei dieser steigenden Anzahl an Beschwer­defällen, bei diesem Budget, das man der Volksanwaltschaft zugesteht, ist nicht mehr möglich – ähnlich ist es ja auch beim Rechnungshof.

Ich habe Respekt vor den Volksanwälten und ihren Mitarbeitern für diese hervor­ragende Arbeit. Also von unserer Seite gibt es vollste Unterstützung. Es ist ein guter Bericht, so wie wir es von der Volksanwaltschaft – überparteilich gesehen – gewohnt sind. Auch vor Jahren war es ein ähnlich guter Bericht. Man kann natürlich immer alles kritisieren und mit allem unzufrieden sein, aber ich verlange, dass man dann wenigstens im Ausschuss anwesend sein sollte. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

18.20


Präsidentin Doris Bures: Der verlesene Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Schimanek, Mühlberghuber, Lausch und weiterer Abgeordneter

betreffend Ermöglichung der Aufnahme von Menschen ohne volle Handlungsfähigkeit in den öffentlichen Dienst

eingebracht in der 81. Sitzung des Nationalrates, XXV. GP, am 18. Juni 2015 im Zuge der Behandlung der Behandlung von TOP 18, Bericht des Volksanwalt­schafts­aus­schusses über den 38. Bericht der Volksanwaltschaft (1. Jänner bis 31. Dezember 2014) (III-154/677 d.B.)

Der geltende § 3 Abs. 1 Vertragsbedienstetengesetz normiert in Ziffer 2 die „volle Handlungsfähigkeit“ einer Person als eine Voraussetzung für die Aufnahme als Vertragsbediensteter oder Vertragsbedienstete in den Bundesdienst.

Einzige Ausnahme vom Erfüllungserfordernis dieser Voraussetzung ist derzeit für Minderjährige vorgesehen.

Die Anwendung dieser Bestimmung hat dazu geführt, dass eine junge Frau mit einer leichten geistigen Einschränkung eine Beschäftigung über eine Leiharbeitsfirma in einer Kaserne des Österreichischen Bundesheeres kurzfristig verlor.

Eine Weiterbeschäftigung als Vertragsbedienstete war nicht möglich, da die junge Frau, die aufgrund ihrer geistigen Einschränkung einen Sachwalter hat, ex lege die für die Aufnahme als Vertragsbedienstete erforderliche Voraussetzung der vollen Handlungsfähigkeit nicht erfüllen konnte.

Im gegenständlichen Fall wurde zwar nach Intervention durch die Volksanwaltschaft eine „Notlösung“ im Wege eines Sondervertrages gefunden, jedoch wäre eine ent­sprechende gesetzliche Änderung erforderlich, um künftig derartige Diskriminierungen von behinderten Menschen gerade durch den Bund als Dienstgeber generell hintan­zuhalten.

Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der jüngst erhobenen Forderung der Volksan­waltschaft, stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

 


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