Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 180

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Daniela Musiol, Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde

betreffend Ehe für alle

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Volksanwaltschafts­aus­schusses über den Bericht der Volksanwaltschaft (1. Jänner bis 31. Dezember 2014) (III-154 d.B.) (677 d.B.) (TOP 18)

Begründung

Im Volksanwaltschaftsbericht für das Jahr 2014 heißt es unter Verweis auf die Vorarbeiten zum Nationalen Aktionsplan Menschenrechte:

„Vorgeschlagen werden auch spezifische Maßnahmen zum Schutz und zur Verhin­derung von Gewalt gegen Frauen und Kinder, gegen homophobe und transphobe Gewalt sowie Maßnahmen zur völligen rechtlichen Gleichstellung von homosexuellen Personen.“

Insbesondere der Umstand, dass gleichgeschlechtliche Paare in Österreich nach wie vor keine Ehe begründen dürfen, stellt eine massive Ungleichbehandlung dar.

Innerhalb des letzten Monats ist beispielsweise in Irland, Grönland und Mexiko das Eheverbot durch ein Referendum, eine Parlamentsentscheidung beziehungsweise durch den Entscheid des Verfassungsgerichtshofes gefallen. In etlichen Ländern, darunter in 14 europäischen Staaten, gibt es die Ehe für alle.

Bei der Debatte um die Eheöffnung für gleichgeschlechtliche Paare geht es um den Wert der partnerschaftlichen Gemeinschaft zweier Menschen. Auch viele Lesben und Schwule möchten genau das, was auch ein konservativer Grundwert ist: Verlässlichkeit und Verbindlichkeit. Die Ehe zwischen Mann und Frau wird dadurch in keiner Weise beeinträchtigt. David Cameron erklärte seine Unterstützung für die Ehe für alle mit dem Satz: „I don’t support gay marriage despite being a Conservative. I support gay marriage because I‘m a Conservative.“ Seitens der Sozialdemokratie ist die Unterstützung für die Öffnung der Ehe mehrfach bekundet worden. So etwa Klubobmann Andreas Schieder: „Jeder soll so leben können wie er will. Es geht um Lebensumstände von Menschen und einer gesellschaftlichen Realität, der sich die Politik auch anpassen muss. Deswegen bin ich dafür, die Ehe auch für gleichgeschlechtliche Paare zu erlauben.“ Der VfGH hat in einem Erkenntnis formuliert: „Gleichgeschlechtliche Partnerschaften stehen gesellschaftlich gesehen nicht in einem Substitutionsverhältnis zu Ehen und verschiedengeschlechtlichen Lebensgemeinschaf­ten, sondern treten zu diesen hinzu; sie vermögen diese daher auch nicht zu gefährden.“ Die breite Unterstützung schlägt sich auch in einer Market-Umfrage aus dem Jahr 2014 wider: 73% der österreichischen Bevölkerung befürworten die Eheöff­nung für gleichgeschlechtliche Paare.

Österreich ist das einzige Land der Welt, das gleichgeschlechtlichen Paaren das gleiche Recht einräumt, eine Familie zu gründen (Adoption, künstliche Befruchtung, automatische Elternschaft und Mutterschaftsanerkennung bei lesbischen Paaren), aber die Ehe immer noch verbietet.

Die Freiheit, die Ehe mit einem selbstgewählten, erwachsenen Partner schließen zu können, ist ein Menschenrecht und auch als solches in der Europäischen Menschen­rechtskonvention festgeschrieben.

 


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