Das Gesetz der Eingetragenen Partnerschaft war eine Übergangslösung auf dem Weg zur Anerkennung. Die Zeit der Sonderinstitute ist vorbei, alles andere als Gleichstellung ist Diskriminierung.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesvorschlag zuzuleiten, der die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare vorsieht.
*****
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Volksanwalt Dr. Kräuter. – Bitte.
18.27
Volksanwalt Dr. Günther Kräuter: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Einige Rednerinnen und Redner haben den Eindruck, dass einzelne Akteure der Menschenrechtsszene in Österreich einen Alleinvertretungsanspruch vermitteln. Ich kann dem einiges abgewinnen, denn anderen wird nämlich diese Qualifikation und diese Kompetenz abgesprochen, und zwar unseren drei neuen Kommissionsmitgliedern.
Herr Professor Mayer zum Beispiel hat Lehrbücher und Publikationen zu Menschenrechten sonder Zahl geschrieben, war zwischen 1991 und 2003 wissenschaftlicher Leiter im Ludwig Boltzmann Institut, später Kurator, zwischen 2006 und 2014 Dekan an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien. Seine Kernthemen sind Freiheitsrechte, Grundrechte, Menschenrechte.
Frau Universitätsprofessorin Gabriele Fischer ist Menschenrechtsexpertin an der Schnittstelle Gesundheit und Justiz, evaluiert wissenschaftlich die Gefängnisse Josefstadt und Stein, war Human-Rights-Delegierte der UNO in Afghanistan, zuständig für Kinder und Jugendliche und Frauen, ist Konsulentin der WHO und im Europaparlament zum Thema Menschenrechte und psychische Krankheiten.
Frau Universitätsprofessorin Verena Murschetz lehrt und forscht betreffend die Umsetzung internationaler Menschenrechtsstandards in Österreich, setzt sich mit Menschenrechtsfragen wie Strafverfahren, Freiheitsentzug, Maßnahmenvollzug, Untersuchungshaft, Auslieferung auseinander.
Meine Damen und Herren! Der offene Brief, der an die Volksanwaltschaft gegangen ist, spricht doch tatsächlich diesen Persönlichkeiten die Qualifikation ab, mit einem Hinweis für die Volksanwaltschaft: „Die Anforderung nach ‚anerkannter’ Menschenrechts-Expertise sollte dabei zumindest durch einschlägige Berufserfahrung, Publikationen und dergleichen zum Ausdruck kommen.“ – Ja, wie ernst dürfen wir so einen offenen Brief dann eigentlich nehmen?
Ich glaube aber schon, dass es verschiedene Motive für die Angriffe auf die Volksanwaltschaft in den letzten Tagen gibt. Wir haben uns als Menschenrechtsinstitution einen guten Ruf erworben, meine Damen und Herren, und haben auch einige Erfolge, was das OPCAT-Mandat in Österreich betrifft, vorzuweisen – wir werden auch international beachtet –, beispielsweise verwendet man endlich diese Netzbetten nicht
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite