mehr in Österreich. International gibt es eine große Nachfrage nach der Expertise der österreichischen Volksanwaltschaft.
Ich habe beispielsweise gestern in Riga eine internationale Trainingstagung eröffnet – Vertreter von 20 Staaten waren da anwesend –, die haben wir entwickelt, meine Damen und Herren, gemeinsam mit dem APT in Genf! Ich glaube, dass wir auf dem Gebiet geradezu schon vorbildhaft für andere Länder sind. Es mag sein, dass das denjenigen, die sich da als alleinige Menschenrechts-Heilsbringer in Österreich verstehen, nicht so passt. Was aber sicher nicht geht, ist, dass man den Versuch unternimmt, die Volkswirtschaft als parteipolitisch zu diskreditieren. Das weisen wir natürlich auf das Allerschärfste zurück. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und FPÖ.)
Lassen wir hier jemand anderen sprechen, und zwar Herrn Michael Jungwirth in einem Leitartikel in der „Kleinen Zeitung“, es ist noch nicht so lange her, vom April. Jungwirth schreibt:
„Derzeit sitzen Ex-ÖVP-Bildungssprecherin Brinek, Ex-SPÖ-Bundesgeschäftsführer Kräuter, Ex-FPÖ-Nationalrat Fichtenbauer“ in der Volksanwaltschaft. „Wer glaubt, die Volksanwälte würden aus ewiger Dankbarkeit für die Ernennung die Regierung schonen, hat sich getäuscht. Ohne Rücksicht auf seine Parteifreunde prangert etwa Ex-SPÖ-Politiker Kräuter die Praxis in den Pflege- und Altenheimen der Republik an, für die politisch die SPÖ-Politiker Hundstorfer und Oberhauser zuständig sind. Und zwar nicht, um seiner Gesinnungsgemeinschaft eins auszuwischen, sondern weil unangemeldete Inspektionen menschenunwürdige Zustände ans Tageslicht gefördert haben. Auch Brinek und Fichtenbauer nehmen sich kein Blatt vor den Mund“. „Die Republik ist von parteipolitischen Seilschaften verseucht. Gut so, dass sich die Volksanwälte nicht ihren alten Arbeitgebern, sondern den Menschen, für die sie da sind, verpflichtet fühlen.“ (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
Daher, meine Damen und Herren, möchte ich mir jetzt gleich erlauben, die Regierungsfraktionen SPÖ und ÖVP zu kritisieren, denn wie ist es möglich, dass in der letzten Novelle zum Vertragsbedienstetengesetz die „volle Handlungsfähigkeit“ noch immer drinnen steht. Damit werden Menschen mit Lernschwierigkeiten ausgeschlossen. Inklusion und Teilhabe für Menschen mit Behinderungen in allen Gesellschaftsbereichen, das ist ja das politische Leitbild der letzten Jahre. Eine Woche vorher hat hier im Parlament eine internationale Tagung zum Thema Inklusion stattgefunden, seit 2008 gilt die UN-Behindertenrechtskonvention in Österreich, und beim Nationalen Aktionsplan Menschenrechte sind wir mittendrin, der läuft ja von 2012 bis 2020.
Meine Damen und Herren, ich ersuche Sie daher händeringend, das im Herbst – da ist die nächste Gelegenheit dazu – in Ordnung zu bringen! Auch Menschen, die keine volle Handlungsfähigkeit haben, haben das Recht, im öffentlichen Dienst arbeiten zu können.
Ich werde mich auch weiterhin für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge vehement einsetzen, auch wenn das vielleicht manchen Landeshauptleuten nicht passt. Die Rechtslage ist klar: Die Bundesländer sind zuständig, sie müssen die Obsorge übernehmen und für die Betreuung sorgen. Und dass Massenlager für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge nicht geeignet sind, darüber brauchen wir nicht lang zu diskutieren. Dort gibt es keine Betreuung, keine Tagesstruktur, keine Schule und eben einfach gar nichts. Dass das möglich ist, zeigt Bayern. Schauen Sie sich bitte das Modell dort an! Die rechnen übrigens mit 5 000 unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in diesem Jahr. Was in Bayern möglich ist, muss in Österreich auch möglich sein! (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ sowie des Abg. Rädler.)
Ich werde unermüdlich weiterhin Probleme bei der Mindestsicherung ansprechen oder wenn es Probleme bei AMS-Kursen gibt. Ich bin auch dabei, die Partizipation der
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