Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 183

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Zivilgesellschaft in diesem Bereich zu vertiefen, und ich werde verstärkt auch Sedie­rungen anprangern, meine Damen und Herren, die ohne medizinische Notwendigkeit dort und da in Alten- und Pflegeheimen erfolgen. Das ist eine eklatante Menschen­rechts­verletzung, dass man aufgrund von Personalengpässen oder um Kosten zu sparen die betagten Menschen um 17 Uhr ins Bett legt und mit Medikamenten ruhigstellt.

Da spielen übrigens auch einige falsch in dieser Diskussion und werfen der Volksan­walt­schaft vor, dass wir gegen das Pflegepersonal vorgehen würden. – Na mitnichten natürlich, denn wir ringen um Strukturverbesserungen in diesem Bereich. Von den Pflegekräften wir ja Unmögliches verlangt. Die allermeisten – ganz wenige sind nicht geeignet für diesen Beruf – leisten ja eine großartige Arbeit, aber wie soll denn das gehen, wenn für 145 hochbetagte Menschen zwei Pfleger zuständig sind. Da verlangt man Unmögliches von den Damen und Herren, die sich diesem schwierigen Beruf widmen.

Wir haben eine gemeinsame gesellschaftspolitische Aufgabe, nämlich durchzusetzen, dass Tätigkeiten an Patientinnen und Patienten nur von Leuten, die Gesundheitsberufe ausüben, durchgeführt werden und nicht von privaten Securitys. Da gibt es ohnehin eine entsprechende Aufforderung vom Gesundheitsministerium an die Länder, aber es ist eine gemeinsame Aufgabe, dafür zu sorgen, dass das auch wirklich entsprechend umgesetzt wird.

Ganz kurz noch – ich bin schon am Ende meiner Rede angelangt – zum Bestell­vorgang der Volksanwälte: Also ein Hearing beispielsweise, wie das auch beim Rech­nungshofpräsidenten üblich ist, das ist sinnvoll, da haben wir auch eine gemeinsame Position, das wäre eine Weiterentwicklung. Die grundsätzliche Entscheidung, wer Volksanwalt in Österreich ist, die wird sich das Parlament vorbehalten, nehme ich an, und das ist demokratiepolitisch alles andere als unüblich.

Da Kollege Scherak den B-Status angesprochen hat. Das ist richtig; beim Verein, beim ICC hat Österreich, was die Unabhängigkeit betrifft, aufgrund des Bestellvorgangs B-Status. Wissen Sie wer A-Status hat beim ICC? – Aserbaidschan, Afghanistan, Russ­land, die haben Unabhängigkeits-A-Status. Wissen Sie wer B-Status hat? – Österreich, Schweden, Norwegen. Also wir überlegen wirklich ernsthaft, ob wir einen Antrag stellen im nächsten Jahr, denn wir wollen doch nicht in eine schlechte menschenrechtliche Gesellschaft gelangen.

Meine Damen und Herren, abschließend bedanke ich mich wirklich sehr, dass der Antrag zustande kommt, dass man endlich für Kinder eine Palliativ- und Hospiz­versorgung angeht und da vom Parlament her Druck macht. Das ist wirklich eine sehr, sehr wichtige Angelegenheit.

Ich kann Ihnen abschließend versichern: Das Menschenrechtsmandat ist bei der Volksanwaltschaft in guten Händen, international wird uns attestiert: in sehr guten Händen. Wir sind natürlich bemüht, uns ständig zu verbessern. Das OPCAT-Mandat ist ein Entwicklungsprozess. Ich kann Ihnen aber auch versichern: Wir werden uns nicht durch vereinzelte Querschüsse, deren Motive ja überdeutlich sind, von unserer Verantwortung abbringen lassen. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und FPÖ.)

18.37


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Mag. Schieder. – Bitte.

 


18.37.34

Abgeordneter Mag. Andreas Schieder (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Volksanwältin und Volksanwälte! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Ent­schließungs-


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