Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 185

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Wir werden diese Diskussion genauso wie bei der Fortpflanzungsmedizin noch einmal führen, weil sich der Verfassungsgerichtshof beziehungsweise der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte inzwischen ja auch mit dieser Frage beschäftigen und wir sehen werden, mit welchen Erkenntnissen das ausgeht. Wir wissen auch, und Sie hoffentlich auch, alle hier im Haus, dass es vermutlich – zumindest wenn man die Abstimmung nicht freigibt, sondern nach den Fraktionspositionierungen in dieser Frage abstimmen würde –, selbst wenn die sozialdemokratische Fraktion nicht im Koalitions­verband abstimmen würde, keine Mehrheit für die Aufhebung des Eheverbots geben würde; mir ist nur von drei Fraktionen dieses Hauses bekannt, dass sie das mittragen würden. (Abg. Rädler: Fragen Sie einmal im Gemeindebau!)

Ich würde mir wünschen, dass wir erstens diese Frage, wenn sie schon so persönlich gesehen wird, zur Abstimmung freigeben würden in jedem Klub hier im Haus. Ich würde mir zweitens wünschen, dass Sie, Frau Abgeordnete Musiol, Ihre Energie gerne weiter auf mich wenden, das freut mich. Gescheiter wäre es, Sie würden sie auf die Überzeugungsarbeit wenden, damit die Kollegen in den konservativeren Fraktionen hier vielleicht doch noch einmal zum Umdenken bewogen werden.

Ich sage ganz offen an alle: Wir würden ganz anders abstimmen. Wir stimmen aber bei der namentlichen Abstimmung gemäß unserem Koalitionspakt ab, weil dieser es uns so vorgibt beziehungsweise das die Abmachung ist. Das ist manchmal für uns schwer und manchmal für ÖVPler schwer. Diesmal hat es uns erwischt, das ist schade. Wir werden aber die politische Arbeit dahin lenken, dass wir noch in dieser Gesetzge­bungs­periode, und das ist unser dezidiertes politisches Ziel, auch dieses Eheverbot und alle anderen bestehenden Diskriminierungen beseitigen, weil wir das für ein menschliches und humanes Ansinnen erachten. (Beifall bei der SPÖ.)

18.43


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Aubauer. – Bitte.

 


18.43.38

Abgeordnete Mag. Gertrude Aubauer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ge­schätzte Frau Volksanwältin! Geschätzte Herren Volksanwälte! Hohes Haus! Ich darf Ihre Aufmerksamkeit wieder auf einen anderen Bereich lenken. Ich freue mich, dass wir heute unseren gemeinsamen Empfehlungen zur Würde am Ende des Lebens wieder Nachdruck verleihen können. Danke an die Kollegin der Grünen, Dr. Mückstein, die diesen Sechsparteienantrag initiiert hat.

Wir waren uns in der Enquete-Kommission hier alle im Haus sehr einig: Niemand darf am Ende des Lebens alleingelassen werden. Deshalb ist es dringend notwendig, den Ausbau der Palliativ- und Hospizversorgung entsprechend unserem Stufenplan voranzutreiben. Da geht es um Solidarität und um ein gesellschaftliches Miteinander. Mir liegt besonders am Herzen, die Versorgung schwerstkranker Kinder endlich auf ganz solide Beine zu stellen. Es ist dringend notwendig, jetzt die finanziellen Mittel für den Ausbau der Versorgung im Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern zu klären. Da geht es für die nächsten zwei Jahre um jeweils 18 Millionen €. Das sind keine Riesensummen, und aufgeteilt auf die einzelnen Träger wird das ja wohl zu machen sein. Dieses Geld wird sich finden müssen im Interesse der Mitmenschlichkeit.

Und ja, es ist dringend notwendig, die Vorsorgevollmacht und die Patientenverfügung, die Selbstbestimmung zu stärken und das für alle leistbar zu machen.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Es ist gut, dass wir heute hier wieder gemein­sam ein Zeichen setzen, nämlich das Signal: Wir Parlamentarier werden nicht locker­las­sen, bis unsere gemeinsamen Empfehlungen auch umgesetzt sind.

 


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