Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 195

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Auftrag der Bundesverfassung die öffentliche Verwaltung. Und wie in vielen, nicht nur vielen, ich glaube, in fast allen, Wortmeldungen zu hören war, sind wir sehr, sehr froh über ihre Arbeit, über ihre wertvolle Arbeit, wir wollen sie nicht missen.

In den Einleitungen des Berichtes bezeichnet sich die Volksanwaltschaft als eine Rechtsschutzinstitution, damit Bürgerinnen und Bürger von der Verwaltung fair behandelt werden.

Es ist in fast jedem Bericht so, dass noch nicht alles vollkommen ist. Es gibt noch viel Unfairness, und jetzt wurde uns der Ball zugespielt, und wir müssen schauen, dass diese Verwaltung noch fairer wird. Ich möchte meine Rede mit einem Satz von Frau Dr. Brinek aus dem Ausschuss beenden, sie hat gesagt: Bürgerinnen und Bürger haben ein Grundrecht auf gute Verwaltung. – Vielen Dank, und in diesem Sinne wünsche ich einen schönen Abend. (Beifall bei der SPÖ.)

19.17

19.17.20

 


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Damit kommen wir jetzt zur Abstimmung über den Antrag des Volksanwalt­schaftsaus­schusses, den vorliegenden Bericht III-154 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für dessen Kenntnisnahme sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ord­neten Aubauer, Jarolim, Mückstein, Karlsböck, Weigerstorfer, Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung der Empfehlungen der parlamentarischen Enquete-Kommission „Würde am Ende des Lebens“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen. (E 91.)

Wir gelangen ferner zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Schimanek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ermöglichung der Aufnah­me von Menschen ohne volle Handlungsfähigkeit in den öffentlichen Dienst.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Musiol, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ehe für alle.

Es ist namentliche Abstimmung verlangt worden.

Da dieses Verlangen von 20 Abgeordneten gestellt wurde, ist die namentliche Abstim­mung durchzuführen. Ich gehe daher auch so vor.

Die Stimmzettel, die zu benützen sind, befinden sich in den Laden der Abgeord­netenpulte und tragen den Namen der Abgeordneten sowie die Bezeichnung „Ja“ – das sind die grauen Stimmzettel – beziehungsweise „Nein“ – das sind die rosafar­benen. Für die Abstimmung können ausschließlich die amtlichen Stimmzettel verwen­det werden.

Gemäß der Geschäftsordnung werden die Abgeordneten namentlich aufgerufen, den Stimmzettel in die bereitgestellte Urne zu werfen.

Ich ersuche jene Abgeordneten, die für den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Musiol, Kolleginnen und Kollegen stimmen, „Ja“-Stimmzettel, jene, die dagegen stimmen, „Nein“-Stimmzettel in die Urne zu werfen.

 


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