Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 97

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Ich möchte jetzt noch zum Kern der Sache kommen, also: Wie ist die Balance zwischen Steuerbetrugsbekämpfung und Datenschutz und Rechtsschutz? – Das ist äußerst sauber gelöst worden. Zunächst einmal gilt das Vier-Augen-Prinzip in der Finanz – das heißt, es reicht nicht ein Finanzbeamter, und schon gar kein Stirnrunzeln, sondern das Vier-Augen-Prinzip –, dann kommt ein Richter. Zuvor hat im Übrigen der Betroffene auch die Möglichkeit, sein Konto freiwillig zu öffnen, wenn begründete Zweifel vorliegen. Es gibt ganz strenge Kriterien, wann überhaupt erst zum Richter gegangen werden darf. Der Richter prüft, ob diese Kriterien auch wirklich vorliegen. Dann gibt der Richter sein Okay, und erst dann darf ein Konto geöffnet werden. – Ich denke, viel sauberer kann man das nicht lösen.

Sie haben keinen einzigen konkreten Vorschlag gemacht! (Abg. Strolz: Fünf Punkte ange...! Fünf konkrete Punkte! – Zwischenrufe bei den Grünen.) Jetzt runzeln Sie mit der Stirn! Also mir ist das wirklich ein Rätsel! Ich rede noch ein paar Minuten, Sie sind dann ohnehin wieder dran.

Was die gesamte Problematik anlangt, die es in Deutschland gibt, dass nämlich auch Sozialämter Einschau halten dürfen, ist sogar verfassungsrechtlich abgesichert, dass das in Österreich nicht sein darf. Was wollen Sie denn noch mehr? – Es ist verfas­sungsrechtlich abgesichert!

In den Erläuternden Bemerkungen ist ausdrücklich klargestellt, dass im Rahmen der klassischen ArbeitnehmerInnen-Veranlagung, die auch irgendwann automatisiert pas­sieren soll, keine Kontoöffnung passieren kann. – Ich weiß nicht, was man sich noch wünschen kann.

Wenn Sie wirklich an Steuerbetrugsbekämpfung interessiert sind, dann lesen Sie diesen Gesetzentwurf, denn der enthält einen ganz wichtigen Punkt, nämlich: Im April 2012 wurde mit der Schweiz das Abkommen zur Besteuerung von ÖsterreicherIn­nen in der Schweiz unterzeichnet. Es ist erst am 1. Jänner 2013 in Kraft getreten, was einer Reihe von Menschen, die ihr Geld in dieser Zeit versteckt hatten, die Möglichkeit gab, es wieder unter das österreichische Bankgeheimnis zu bringen.

Es wird jetzt ein Gesetz geben, ein Kapitalabfluss-Meldegesetz, das genau auf diesen Zeitraum abzielt, um sich diese Personen, die es offensichtlich notwendig hatten, ihr Geld im Kreis zu schicken, näher anzuschauen. Das sind mit Sicherheit nicht die Per­sonen, von denen im steirischen Wahlkampf die Rede war, sondern Menschen, die sehr viel Geld für sehr viel Personal, nämlich Dutzende Steuerberatungskanzleien, investieren können, um ihr Geld entsprechend im Kreis zu schicken.

Noch ein wichtiger Punkt, um klarzumachen, worum es uns geht: Unser Fokus liegt auf den großen Fischen, auf Großbetriebsprüfungen. In den Verhandlungen sind wir auf das Problem gestoßen, dass oft zwei Finanzbeamte einer ganzen Armada von Rechts­anwältInnen und SteuerberaterInnen gegenübersitzen. Wir möchten diese Steuer­prüfungen erleichtern und auf Augenhöhe stellen.

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ver­besserung der Prüftätigkeit in der Großbetriebsprüfung

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufge­fordert, die Schlagkraft der Großbetriebsprüfung“ – um die geht es nämlich! – „zu er-


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