höhen. Damit die Finanz auf Augenhöhe mit den SteuerberaterInnen, WirtschaftstreuhänderInnen und RechtsanwältInnen agieren kann, ist die Gewährleistung der fachlichen Expertise sowie die Erhöhung des Spezialisierungsgrads der PrüferInnen in der Großbetriebsprüfung sicherzustellen und die Personalressourcen – vorwiegend durch Umschichtungen und Umstrukturierungen – aufzustocken.“
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Alles in allem ist die Steuerreform ein wirklich sauberes Paket, ein vernünftiges Paket, das den Österreicherinnen und Österreichern zusätzlich Fairness bringt. Mir ist es völlig unbegreiflich, wie Sie da nicht zustimmen können. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
11.21
Präsident Karlheinz Kopf: Der soeben von der Klubobfrau Glawischnig-Piesczek eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Andreas Zakostelsky, Jan Krainer, Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbesserung der Prüftätigkeit in der Großbetriebsprüfung
eingebracht im Zuge der Debatte zu Tagesordnungspunkt 2 über den Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (685 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz geändert, das Bundesgesetz über die Einrichtung eines Kontenregisters und die Konteneinschau (Kontenregister- und Konteneinschaugesetz – KontRegG), das Bundesgesetz über die Meldepflicht von Kapitalabflüssen (Kapitalabfluss-Meldegesetz) und das Bundesgesetz zur Umsetzung des gemeinsamen Meldestandards für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten (Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz – GMSG) erlassen, das EU-Amtshilfegesetz und das Amtshilfe-Durchführungsgesetz geändert werden (749 d.B.)
Begründung
Die Aufgaben der Finanzämter, insbesondere im Bereich der Großbetriebsprüfung sind in den letzten Jahren immer schwieriger geworden. Einerseits werden die Rechtsmaterien immer komplexer und umfangreicher und daher die Vollziehung und Prüfung schwieriger. Andererseits stehen die SteuerprüferInnen in der Großbetriebsprüfung hochspezialisierten SteuerberaterInnen, WirtschaftstreuhänderInnen und RechtsanwältInnen gegenüber.
Ein Bericht des Rechnungshofes zeigt, dass den Kosten der in der Steuerprüfung eingesetzten Finanzbediensteten weit höhere Mehrergebnisse gegenüberstehen. Zwischen 2008 und 2012 ist der Nutzen der eingesetzten Bediensteten im Durchschnitt zwölfmal so hoch gewesen wie ihre Kosten. Besonders hoch ist der Nutzen von Bediensteten in der Großbetriebsprüfung. Dort sind die Mehreinnahmen mehr als 30 Mal so hoch wie die Kosten. Die durchschnittlichen Kosten lagen hier bei rund 73.900 Euro, das Mehrergebnis je Beschäftigten bei 2,25 Mio. Euro.
Ziel im Rahmen von Großbetriebsprüfungen muss es daher sein, dass die SteuerprüferInnen der Finanz auf Augenhöhe mit den BeraterInnen arbeiten und verhandeln
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