Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 119

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ein Blog!) – das Recht auf Achtung der Privatsphäre, der Schutz der persönlichen Daten, der Rechtsschutz der Bürgerinnen und Bürger – sind in diesem Bankenpaket zu 100 Prozent erfüllt. (Abg. Meinl-Reisinger: Eben nicht! – Abg. Strolz: Steht nicht drinnen!)

Stimmen Sie doch hier und heute diesem Bankenpaket zu! (Abg. Meinl-Reisinger: Nein, Herr Rossmann, nein!) Dasselbe gilt im Übrigen für die Vertreter der FPÖ: Wenn Sie heute diesem Paket nicht zustimmen, das zu 100 Prozent Ihre Forderungen erfüllt, das sogar weit über das hinausgeht, das im Übrigen auch alle Forderungen erfüllt, die der Verfassungsdienst gestellt hat, dann bleibt nur mehr eines übrig. (Zwischenruf bei der FPÖ.) – Ja Sie müssen den Abänderungsantrag halt einmal lesen, bevor Sie einen Rückverweisungsantrag stellen! Aber wenn Sie hier und heute diesem Antrag nicht zustimmen (Abg. Strolz – ein Schriftstück in die Höhe haltend –: Da ist er!) – ja, herzeigen können Sie ihn, aber lesen und verstehen müssen Sie ihn auch (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP) –, dann bleibt nur eines übrig: Sie sind und bleiben der Schutzpatron der Steuerhinterzieher in Millionenhöhe! Das ist es.

Wir hingegen haben in den Verhandlungen mit ÖVP und SPÖ Wort gehalten, wir haben nämlich alles erfüllt, was wir in der Sondersitzung versprochen haben, also: keine Kontoeinschau ohne richterlichen Beschluss. Wir haben gesagt, es wird keinen Einblick durch die Sozialämter geben. Wir haben hier eine Zweidrittelwahl eingezogen, also Sozialämter werden in die Kontenregister nicht Einschau halten können, werden nicht abfragen können. Wir werden mit unserem Kapitalabfluss-Meldegesetz an die großen Fische rangehen. Das ist ein Riesenerfolg, denn damit sitzen die sogenannten Abschleicher aus der Schweiz und aus Liechtenstein jetzt wirklich in einer Falle. – Da geht es nicht um die Kleinen, Frau Kollegin Dietrich, nein, es geht um die großen Fische. Allein bei „Abschleichern“ aus der Schweiz geht es um 10 Milliarden €. – Und wir haben auch zugesichert, dass die ArbeitnehmerInnenveranlagungen weitgehend ausgenommen bleiben.

Eines ist offengeblieben, aber dazu haben wir einen Entschließungsantrag gemacht, einen Entschließungsantrag, der die sogenannte aggressive Steuerplanung zum Inhalt hat, und diesen Entschließungsantrag möchte ich jetzt einbringen. Er wird Ihnen vorgelegt werden, weil er so umfangreich ist, und ich möchte Ihnen diesen Ent­schließungsantrag jetzt in seinen Grundzügen erläutern:

Die großen Konzerne betreiben mithilfe von 

 


Präsident Karlheinz Kopf: Herr Abgeordneter, mir ist von Ihrem Klub gesagt worden, auch auf Nachfrage, dass Sie den Antrag verlesen. Ich habe das Angebot gemacht, ihn auch zu verteilen, aber Ihr Klub hat mir gesagt, Sie verlesen ihn zur Gänze. – Bitte.

 


Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (fortsetzend): Okay, gut. Also ich bringe folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Andreas Zakostelsky, Jan Krainer, Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung von Maßnahmen gegen „aggressive Steuerplanung“ von Großunternehmen

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufge­fordert, die nachstehenden Maßnahmen gegen ,aggressive Steuerplanung‘ auf natio­naler, supranationaler und internationaler Ebene mit Nachdruck voranzutreiben und


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