Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 121

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Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Andreas Zakostelsky, Jan Krainer, Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Umsetzung von Maßnahmen gegen „aggressive Steuerplanung“ von Groß­unternehmen

eingebracht im Zuge der Debatte zu Tagesordnungspunkt 2 über den Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (685 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz geändert, das Bundesgesetz über die Einrichtung eines Kontenregisters und die Konteneinschau (Kontenregister- und Konteneinschaugesetz – KontRegG), das Bundesgesetz über die Meldepflicht von Kapitalabflüssen (Kapitalab­fluss-Meldegesetz) und das Bundesgesetz zur Umsetzung des gemeinsamen Meldestandards für den automatischen Austausch von Informationen über Finanz­konten (Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz – GMSG) erlassen, das EU-Amtshilfe­gesetz und das Amtshilfe-Durchführungsgesetz geändert werden (749 d.B.)

Begründung

Steuervermeidung, Steuerhinterziehung und Steuerbetrug werden zunehmend stärker thematisiert. Angaben des ehemaligen EU-Steuerkommissars, Algirdas Šemeta, die auf Steuerausfälle der öffentlichen Haushalte in Höhe von 1.000 Mrd Euro pro Jahr hinweisen, Enthüllungen durch „offshore Leaks“ des Netzwerks investigativer Journa­listen („International Consortium of Investigative Journalists“) oder durch Arbeiten von NGOs wie „Tax Justice Network“ haben wichtige Beiträge geleistet.

Im Bereich der Unternehmensbesteuerung wurden „konzernweite Steuerstrategien“ im Zuge der Internationalisierung global tätiger Konzerne entwickelt, die dazu dienen Gewinne in Niedrigsteuerländer zu verschieben oder die Bemessungsgrundlage zu verringern, um möglichst geringe Steuern zu bezahlen. Damit werden die Gewinne oft nicht mehr in jenen Ländern versteuert, in denen sie erwirtschaftet werden. Für öffent­liche Empörung sorgte in den letzten Monaten „Lux Leaks“ mit der Veröffentlichung von verbindlichen Vorbescheiden („Advance Tax Rulings“) ausgestellt durch Luxemburger Steuerbehörden. Konzernen aus verschiedenen Ländern wurde rechtlich verbindlich eine niedrige Besteuerung zugesichert.

Bereits zwei Drittel des grenzüberschreitenden Handels erfolgt innerhalb von Konzer­nen und mehr als die Hälfte des Welthandels fließt über Steueroasen. Das sollte ein Alarmsignal sein, das aufgegriffen werden muss, um ein faires System der Besteuerung zu schaffen. Den Nationalstaaten sind im Rahmen ihrer Gesetzgebung Grenzen gesetzt. Die Mitgliedstaaten der EU, die G20 und die OECD setzen sich laufend mit Fragen der internationalen Steuervermeidung auseinander. Deren Aktionspläne (wie z.B. BEPS) sind grundsätzlich sehr  zu begrüßen. Die Gelegenheit, die „Lux-Leaks“ bietet, sollte daher nicht ungenutzt bleiben und für eine Intensivierung der Bemühungen im Kampf gegen die aggressive Steuerplanung genutzt werden. Es gilt einerseits, die Interessen der europäischen Bürgerinnen und Bürger vor jene steuervermeidender Großkonzerne zu stellen. Andererseits geht es aber auch darum, Wettbewerbsverzerrungen gegenüber heimischen KMUs zu beseitigen, die nicht multinational organsiert sind.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 


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