Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 125

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Besteuerung für Erfolgsbeteiligung gibt. Das kann ich leider nicht verstehen. Aber vielleicht gelingt uns das ja noch in einigen Jahren. Wir sind ja noch ein Weilchen hier. Im Regierungsprogramm ist es ja auch festgehalten. (Beifall bei der ÖVP.)

Aber ich möchte auch auf ein paar Wermutstropfen zu sprechen kommen, denn würde in einem Steuerreformpaket alles zur Zufriedenheit sein, dann müsste eine Regierung eine Alleinregierung sein. Eine Regierung mit zwei Partnern bedeutet natürlich in einer gewissen Weise immer auch einen Kompromiss. Es schmerzt mich wirklich sehr, wenn seitens einzelner Personen unseres Koalitionspartners zur Forderung, dass die Steuer nur 10 000 € ausmachen darf, gesagt wird, dass Kinder, die von Eltern etwas erben und mit diesen im gemeinsamen Haushalt leben, ohnehin auf die Butterseite gefallen sind. Das kann ich überhaupt nicht verstehen. Wenn man von Gerechtigkeit spricht, dann muss man Gerechtigkeit auch walten lassen und muss schauen, dass Kinder nicht überbordend belastet werden. Für uns von der ÖVP ist es ein Wert, dass man Kindern etwas hinterlässt. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich möchte nun abschließend zum Thema Bankkonteneinschau, der eigentlichen Ver­handlungsmaterie dieser jetzigen Debatte, kommen.

Im Finanzausschuss wurde heftig darüber diskutiert, wie es zu diesem Abände­rungsantrag gekommen ist. Dieser Abänderungsantrag liefert dafür ein gutes Bild, und zwar – es ist bekannt, denn es ist heute schon ein paar Mal gesagt worden –: Der Herr Landeshauptmann Schützenhöfer, aber auch der Herr Landeshauptmann Pröll und der Herr Bundesminister Brandstetter haben nach einer richterlichen Kontrolle und nach einer richterlichen Genehmigung gerufen. Diese Forderung ist jetzt in diesem Abände­rungsantrag enthalten. Es ist auch eine Rekursmöglichkeit vorgesehen. Und es ist auch sichergestellt – entgegen dem, was im Entwurf, der in der Begutachtung war, drinnen gestanden ist –, dass es bei Veranlagungen nie zu einer Bankeneinschau kommen kann, sondern nur bei Prüfungen und dass die Steuerpflichtigen im Vorhinein bereits alle Ungereimtheiten ausräumen können.

Ich möchte dem auch zustimmen. Kollege Rossmann hat es schon im Finanzaus­schuss gehört. Ich habe den Herrn Kollegen Rossmann in dieser Beziehung schon einmal gelobt. Das soll auch hier geschehen. Wir fechten mehr oder weniger immer wieder Sträuße aus, aber ich muss sagen, diese Entscheidung ist wirklich eine gute Entscheidung. Es kann nicht von Spitzelwesen die Rede sein und auch nicht von der Mizzi-Tant, der man ins Konto schaut, sondern es geht hier um Betrugsbekämpfung und es ist sichergestellt, dass es eine richterliche Kontrolle gibt. Es wird bei nieman­dem zu Unrecht in das Bankkonto Einschau gehalten werden. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, man kann natürlich nicht mit allem zufrieden sein, aber im Großen und Ganzen kann man bei einer 5-Milliarden-Entlastung, und zwar nicht nur für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sondern auch für Gewerbe­treibende und auch für die Bauern, was beispielsweise die Sozialversicherungsver­gütung betrifft, nur positive Aspekte sehen.

In diesem Sinne hoffe ich – die NEOS befinden sich diesbezüglich schon in harten Verhandlungen –, dass auch die NEOS der Bankeneinschau zustimmen und nicht ihr Wort brechen werden. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

12.23

12.23.10

 


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Zunächst ist über den vorliegenden Rückverweisungsantrag abzustimmen.

Hinsichtlich des Gesetzentwurfes in 749 der Beilagen liegt ein Rückverweisungsantrag des Abgeordneten Dr. Strolz, Kolleginnen und Kollegen vor.

 


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