Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 126

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Ich lasse sogleich darüber abstimmen, den Gesetzentwurf betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Bankwesengesetz geändert wird, das Bundesgesetz über die Einrichtung eines Kontenregisters und die Konteneinschau, das Bundesgesetz über die Meldepflicht von Kapitalabflüssen und von Kapitalzuflüssen und das Bundesgesetz zur Umsetzung des gemeinsamen Meldestandards für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten erlassen, das EU-Amtshilfegesetz und das Amtshilfe-Durchführungsgesetz geändert werden, in 749 der Beilagen, nochmals an den Finanzausschuss zu verweisen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Antrag sind, um ein ent­sprechen­des Zeichen. – Das ist die Minderheit. Dieser Antrag ist abgelehnt.

Jetzt kommen wir zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 1: Entwurf betreffend ein Bundesverfas­sungs­gesetz, mit dem das Endbesteuerungsgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 683 der Beilagen.

Da es sich beim vorliegenden Gesetzentwurf um ein Bundesverfassungsgesetz handelt, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

Ich bitte nun jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen wollen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Ich stelle ausdrücklich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest. (Bravoruf bei der SPÖ.)

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist ebenfalls mehrheitlich angenommen.

Ich stelle wiederum ausdrücklich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehr­heit fest.

Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen. (Beifall bei der SPÖ.)

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 2: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz geändert, das Bundesgesetz über die Einrichtung eines Kontenregisters und die Konteneinschau, das Bundesgesetz über die Meldepflicht von Kapitalabflüssen und von Kapitalzuflüssen und das Bundesgesetz zur Umsetzung des gemeinsamen Meldestandards für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten erlassen, das EU-Amtshilfegesetz und das Amtshilfe-Durch­füh­rungs­gesetz geändert werden, samt Titel und Eingang in 749 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Mag. Zakostelsky, Krainer, Mag. Rossmann, Kollegin­nen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.

Ich lasse zunächst über die vom erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungs­antrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen.

Da der vorliegende Gesetzentwurf sowie der erwähnte Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag Verfassungsbestimmungen enthält, stelle ich wiederum zunächst die Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

 


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