Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 127

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Die Abgeordneten Mag. Zakostelsky, Krainer, Mag. Rossmann, Kolleginnen und Kolle­gen haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betreffend Art. 1 und Art. 3 eingebracht.

Wer dem seine Zustimmung erteilen will, der gebe bitte ein Zeichen. – Das ist mehr­heitlich angenommen, wobei ich ausdrücklich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit feststelle.

Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen. – Das ist wiederum mehrheitlich angenommen, und ich stelle ausdrücklich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Wir kommen zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Entwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist wiederum die Mehrheit, und ich stelle wiederum die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehr­heit fest. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Zakostelsky, Krainer, Dr. Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbesserung der Prüftätigkeit in der Großbetriebsprüfung.

Wer hiefür ist, der gebe bitte ein Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen. (E 92.)

Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Zakostelsky, Krainer, Mag. Rossmann Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung von Maß­nahmen gegen „aggressive Steuerplanung“ von Großunternehmen.

Wer dafür ist, der gebe bitte ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenom­men. (E 93.)

12.28.593. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (684 und Zu 684 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschafts­teuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Glücksspielgesetz, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Normver­brauchsabgabegesetz, die Bundesabgabenordnung, das Finanzstrafgesetz, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Ausfuhrerstattungsgesetz, das Finanzaus­gleichsgesetz 2008, das FTE-Nationalstiftungsgesetz, das Allgemeine Sozial­ver­sicherungsgesetz, Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozial­versicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzie­rungsgesetz und das Krankenkassen-Strukturfondsgesetz geändert werden (Steuerreformgesetz 2015/2016 – StRefG 2015/2016), und über den

Antrag 69/A(E) der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend mehr Einkommen durch Senkung der Lohnsteuer zur Stärkung der Kaufkraft (750 d.B.)

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite