Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 129

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unwesentliches Detail verschwiegen, und zwar: Ausgerechnet die Kleinstpensionisten, nämlich die 230 000 Bezieher einer Mindestpension, werden durch die Finger schauen und diese 110 €, die ihnen die Bundesregierung versprochen hat, nicht erhalten. (Ruf bei der FPÖ: Schäbig!)

Das Versagen dieser Steuergutschrift für Mindestpensionisten ist aus zwei Gründen ungerecht und diskriminierend: Erstens trifft es die Schwächsten unter den Pensionis­ten, nämlich die Ausgleichszulagenbezieher, und zweitens trifft es hauptsächlich Frauen.

Daher bringe ich einen Abänderungsantrag ein, damit auch die Kleinstpensionisten die Steuergutschrift von 110 € erhalten werden. (Beifall bei der FPÖ.)

In Anbetracht der derzeitigen Rekordarbeitslosigkeit wäre eine Entlastung der Klein- und Mittelbetriebe, insbesondere bei den Lohnnebenkosten, unbedingt erforderlich. Diese Regierung macht aber genau das Gegenteil: Sie stellt die Unternehmer unter den Generalverdacht, Abgaben zu hinterziehen, und belastet die Klein- und Mittel­betriebe mit höheren Abgaben. An den Steuerprivilegien von Privatstiftungen und von Großkonzernen im Rahmen der Gruppenbesteuerung wird jedoch nicht gerüttelt, obwohl der Republik Österreich dadurch jährlich Hunderte Millionen Euro entgehen.

Ich bringe daher einen Zusatzantrag ein, der die grenzüberschreitende Gruppen­besteuerung auf die Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes einschränkt (Beifall bei der FPÖ), und darüber hinaus sollen ausländische Verluste, die im Inland verwertet werden, spätestens nach drei Wirt­schafts­jahren im Inland nachversteuert werden müssen.

Abschließend noch zwei Beispiele zum neuen rot-schwarzen Millionärsentlastungstarif: Bei einem Bruttomonatsgehalt von 84 124 € – monatlich, nicht im Jahr! – wird dieser Topverdiener um 2 171,62 € jährlich entlastet. Erst bei einem monatlichen Bruttoein­kommen von 87 898 € – monatlich! – bleiben 32,91 € jährlich weniger im Millionärs­börserl. Für die Ausgleichszulagenbezieher unter den Pensionisten soll aber eine monatliche Entlastung von 9,17 € nicht möglich sein. – So viel zur sozialdemo­kratischen Steuergerechtigkeit! (Beifall bei der FPÖ.)

12.37


Präsident Karlheinz Kopf: Herr Abgeordneter, ich konnte jetzt keine Erläuterung des Abänderungsantrages, der angekündigt war, vernehmen. (Abg. Fuchs: Na schon!) Macht das der nächste Redner Ihrer Fraktion? Das kann ich nämlich als solche nicht gelten lassen. Es möge das bitte der nächste Redner tun. (Siehe dazu auch S. 133.)

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Zakostelsky. – Bitte.

 


12.37.40

Abgeordneter Mag. Andreas Zakostelsky (ÖVP): Herr Präsident! Meine Herren Bundesminister! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf einleitend einen Abänderungsantrag zum Einkommensteuergesetz einbringen, und zwar einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Zakostelsky, Krainer, Kolleginnen und Kollegen, und möchte die wichtigsten Änderungen in aller Kürze erörtern.

Zum einen werden die Voraussetzungen für die automatische Arbeitnehmer­ver­anlagung geschaffen – wichtig für unsere Bürgerinnen und Bürger. Eine weitere wichtige Änderung betrifft die Einlagenrückgewähr. Das Vorhaben, dass zuerst alle Gewinne zwingend ausgeschüttet werden müssen, bevor Einlagenrückgewähr statt­finden kann, wird wieder „eingefangen“. Das Inkrafttreten der Umsatzsteuer­erhöhung für Beherbergungsbetriebe wird auf 1. Mai 2016 verschoben. Das bildet letztendlich die Praxis im Tourismus ab.

 


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