Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 130

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Ein wesentlicher Punkt im Zusammenhang mit den Registrierkassen – eine leichte Verbesserung in Richtung Praxisorientierung – ist folgender: Die Verpflichtung zur Verwendung eines elektronischen Aufzeichnungssystems besteht bekanntermaßen nach diesem Gesetz ab 15 000 €. Im Abänderungsantrag wird das jetzt dahin gehend abgeändert, dass eine weitere Voraussetzung vorliegen muss, und zwar, dass mindestens 7 500 € davon Barumsätze sind.

Ein weiterer Punkt, durchaus praxisorientiert, sind einige Erleichterungen für Auto­matenbetreiber.

Somit stellt der gesamte Abänderungsantrag eine Verbesserung sowohl für Arbeit­nehmerinnen und Arbeitnehmer als auch für die Wirtschaft dar, und das Ganze ist auch im Sinne von Verwaltungsvereinfachung und Praxisorientierung.

Ich möchte mich an dieser Stelle beim Kollegen Krainer und auch bei seinen Kollegen für die harten, aber intensiven und konstruktiven Verhandlungen im Rahmen des parlamentarischen Prozesses bedanken. (Beifall bei der ÖVP.)

Des Weiteren bringe ich noch folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Andreas Zakostelsky, Kai Jan Krainer, Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend automatische Berücksichtigung des Kinderfrei­betrages und anwenderfreundlichere Ausgestaltung der Steuerformulare

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird ersucht, zu prüfen, ob eine amtswegige (automatische) Berücksichtigung des Kinderfreibetrages im Rahmen der Veranlagung in einer für die Anspruchsberechtigten entlastenden Weise möglich ist. Weiters wird der Bundesminister für Finanzen aufgefordert, zu prüfen, ob eine anwenderfreundlichere Ausgestaltung des Formulars für die Arbeit­nehmerveranlagung (L 1) bei Vorhandensein von Kindern, insbesondere die Einbezie­hung des Formulars L 1k in das Formular L 1 möglich ist.“

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Meine Damen und Herren, heute wurde bereits viel über das Thema Steuerreform gesprochen. Ich möchte betonen – Sie können das nachlesen –, ich habe bereits vor rund einem Jahr ausdrücklich immer von einer Steuerentlastungsreform gesprochen. Einen solchen Namen verdient diese Reform natürlich nur dann, wenn unseren Bürgerinnen und Bürgern am Ende des Jahres mehr netto vom Brutto in der Tasche bleibt.

Das Ergebnis, sprich der Gesetzentwurf, der uns heute vorliegt, dürfte auch die letzten Skeptiker überzeugen. Man kann letztendlich nur mehr wider besseres Wissen etwas anderes behaupten.

Die Steuerreform bringt in drei Bereichen ganz konkrete Veränderungen und – ich würde sagen – Verbesserungen für unsere Bürgerinnen und Bürger: Zum Ersten der bereits angesprochene Bereich der Entlastungen, zum Zweiten Wachstums- und Beschäftigungsimpulse und zum Dritten die ebenfalls durch den Abänderungsantrag ergänzten Vereinfachungen und eine Verstärkung der Bürgernähe.

Beschäftigen wir uns noch einmal kurz mit dem ersten Punkt, der Entlastung. Allein die Senkung des Eingangssteuersatzes auf 25 Prozent bringt allen steuerpflichtigen


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