Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 133

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dass Anspruchsberechtigten nicht aus Versehen oder Unkenntnis den steuerlichen Vorteil nicht erhalten.

Bei der Arbeitnehmerveranlagung (Formular L 1) ist für die Berücksichtigung von Abzugspositionen für Kinder eine eigene Beilage (L 1k) vorgesehen. Für jedes einzelne Kind ist eine derartige (eigene) Beilage auszufüllen. Das ist aufwändig und kann dazu führen, dass Anspruchsberechtigten ihnen zustehende steuerliche Vorteile für Kinder nicht wahrnehmen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird ersucht, zu prüfen, ob eine amtswegige (automatische) Berücksichtigung des Kinderfreibetrages im Rahmen der Veranlagung in einer für die Anspruchsberechtigten entlastenden Weise möglich ist. Weiters wird der Bundesminister für Finanzen aufgefordert, zu prüfen, ob eine anwenderfreundlichere Ausgestaltung des Formulars für die Arbeitneh­merveranlagung (L 1) bei Vorhandensein von Kindern, insbesondere die Einbeziehung des Formulars L 1k in das Formular L 1 möglich ist.“

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Ich habe in diesem Zusammenhang eine Bitte an die Klubs, in diesem Fall speziell an den Klub der ÖVP: Bitte Entschließungsanträge, die von den Abgeordneten verlesen werden – nein, alle –, so rechtzeitig beim Präsidium vorzulegen, dass ich auch mitlesen kann, um dann feststellen zu können, dass der Antrag auch inhaltlich mit dem übereinstimmt, was verlesen wird.

Ich habe jetzt versucht, mir die Worte zu merken, und habe die Übereinstimmung feststellen können, da der Antrag nicht allzu lang ist. Aber diese Bitte hätte ich drin­gend an die Klubs.

Zum Zweiten noch eine Feststellung beziehungsweise eine Korrektur meiner vorhe­rigen Feststellung (siehe S. 129): Nach Studium des Protokolls der Rede des Herrn Abgeordneten Fuchs stelle ich doch fest, dass er den Antrag – zumindest in den Grundzügen – so angesprochen hat, dass er als eingebracht gelten kann.

Der Antrag wurde überdies ja inzwischen auch im Saal verteilt, sodass alle ihn zur Verfügung haben. – Ich bitte, das so zur Kenntnis zu nehmen.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungs-/Zusatzantrag

des Abgeordneten DDr. Hubert Fuchs und weiterer Abgeordneter

zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommen­steuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuer­gesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Glücksspielgesetz, das Grunderwerb­steu­ergesetz 1987, das Normverbrauchsabgabegesetz, die Bundesabgabenordnung, das Finanzstrafgesetz, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Ausfuhrerstattungsgesetz, das Finanzausgleichsgesetz 2008, das FTE-Nationalstiftungsgesetz, das Allgemeine Sozial­ver­sicherungsgesetz, Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-


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