steuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Glücksspielgesetz, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Normverbrauchsabgabegesetz, die Bundesabgabenordnung, das Finanzstrafgesetz, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Ausfuhrerstattungsgesetz, das Finanzausgleichsgesetz 2008, das FTE-Nationalstiftungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz und das Krankenkassen-Strukturfondsgesetz geändert werden (Steuerreformgesetz 2015/2016 – StRefG 2015/2016) und den Antrag 69/A(E) der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend mehr Einkommen durch Senkung der Lohnsteuer zur Stärkung der Kaufkraft (750 d.B.)
Begründung
Österreich hat ein ungerechtes Steuersystem. Während Steuern auf Erwerbsarbeit im internationalen Vergleich sehr hoch sind, wird Vermögen nur sehr gering besteuert, obwohl die Vermögen in Österreich wesentlich stärker bei einigen wenigen konzentriert sind als in den meisten OECD-Ländern. Eine Veränderung der österreichischen Steuerstruktur ist notwendig. Die Situation verschärft sich zunehmend: Während in den letzten Jahren einige wenige hohe Vermögenszuwächse erzielen konnten, sinken die realen Nettoeinkommen pro Kopf. Dazu einige Fakten:
Das oberste Prozent der Vermögensverteilung besitzt mehr als ein Drittel und die obersten zehn Prozent verfügen über mehr als zwei Drittel am gesamten Nettovermögen. Die unteren 50% der Haushalte verfügen zusammen nur über 2,2% des Gesamtvermögens.
Eine Mittelschicht gibt es bei Vermögen nicht: Während ein mittlerer Haushalt über ein Nettovermögen von 76.000 Euro verfügt, besitzt das reichste Prozent über durchschnittlich fast 13 Millionen Euro.
Die Vermögen in Österreich sind seit 2000 um 171,6% gestiegen. Im selben Zeitraum sind die Netto-Reallöhne pro Kopf hingegen zurückgegangen.
Das Vermögen der Reichen und Superreichen geht erheblich auf Erbschaften zurück und hat oft wenig mit Leistung zu tun.
Die Antwort auf diese immense Schieflage ist eine Änderung der österreichischen Steuerstruktur. Dies ist der Regierung mit den Steuerreformgesetzen 2015/2016 nicht gelungen. Bei den Plänen der Regierung handelt es sich lediglich um eine Tarifanpassung in der Lohn- und Einkommensteuer und nicht um eine SteuerSTRUKTURreform. Beim SPÖ/ÖVP-Tarif werden die falschen Schwerpunkte gesetzt. Hohe Einkommen werden viel zu stark entlastet und niedrige Einkommen zu schwach. Der SPÖ/ÖVP-Tarif ist verteilungspolitisch völlig verfehlt und nicht geschlechtergerecht, da Männer viel stärker profitieren als Frauen. Darüber hinaus werden auch konjunkturpolitisch unzureichende Akzente zur Stärkung des privaten Konsums gesetzt: Die Steuerentlastung für hohe Einkommen wandert nämlich direkt in den Sparstrumpf und hat keine konjunkturbelebende Wirkung, was angesichts der hohen Arbeitslosigkeit dringend notwendig wäre.
Eine weitere Schwachstelle der Tarifanpassung der Regierung ist die Gegenfinanzierung, die auf tönernen Beinen steht. Makroökonomisch kontraproduktive Sparpakete könnten die Folge sein.
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite