Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 142

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Die Grünen haben das Steuermodell 90/10 entwickelt, das die notwendigen Steuer­strukturveränderungen vorsieht. Die Ziele des grünen Modells 90/10 sind:

90% der Steuerpflichtigen profitieren und 10% der reichsten Haushalte sollen einen fairen Beitrag leisten; d.h. vor allem die obersten 10% der Vermögenden sollen die Entlastung von 90% der Steuerpflichtigen finanzieren; das reichste Prozent soll etwa 50% der Entlastung finanzieren;

Der Schwerpunkt der Entlastung durch den grünen Tarif in der Lohn- und Einkom­mensteuer liegt auf niedrigen und mittleren Einkommensgruppen und nicht auf hohen.

Fraueneinkommen und Männereinkommen profitieren gleich stark vom grünen Tarif in der Lohn- und Einkommensteuer.

Jene, die – auch in Krisenzeiten – hohe Vermögenszuwächse erzielen konnten, tragen einen fairen Beitrag zur Finanzierung bei.

Die Gegenfinanzierung der Tarifentlastung ist seriös berechnet. Es drohen künftig keine Sparpakete.

Diese Ziele werden mit folgendem Tarif in der Lohn- und Einkommensteuer erreicht, der den Schwerpunkt der Entlastung auf niedrige und mittlere Einkommensgruppen legt:

Tarif

0%

30%

40%

45%

50%

Stufen

€ 0

€ 12.000

€ 22.000

€ 30.000

€60.000

Negativsteuer

Keine (ersetzt durch SV Einschleifung)

Einschleifung der SV-Beiträge

Lineare Einschleifung zw. € 500-1.530

Wegfall der Geringfügigkeit

Volumen

rund 4 Mrd. Euro

 

Durch die Kombination aus Tarifsenkung und linearer Einschleifregelung der SV-Beiträge wird ein ziemlich stetiger Entlastungsverlauf mit folgenden Merkmalen erreicht (jeweils in % des Nettoeinkommens):

überproportionale Entlastungseffekte für sehr niedrige Einkommen (bis ca 14%) – das sind bis zu 80 Euro monatlich

eine Entlastung des mittleren Einkommens von Frauen (1.390 Euro Brutto/Monat) um rund 4,3% des Nettoeinkommens oder 50 Euro monatlich

eine Entlastung des mittleren Einkommens von Männern (2.283 Euro Brutto/Monat) um rund 4,4% des Nettoeinkommens oder 70 Euro monatlich

eine Entlastung bei der Höchstbeitragsgrundlage (4.650 Euro Brutto/Monat) um rund 1,6% des Nettoeinkommen oder rund 45 Euro monatlich

die Entlastung des Bruttomonatseinkommens von Nationalratsabgeordneten (8.583 Euro Brutto/Monat) liegt bei 21 Euro/Monat, das bedeutet die oberen Einkom­men werden deutlich schwächer entlastet als die unteren

 


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