Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 143

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Die Tarifentlastung kostet knapp über 4 Milliarden Euro und wird durch einen fairen Beitrag der reichsten 10% der privaten Haushalte seriös gegenfinanziert. Die Finan­zierung beinhaltet folgende Elemente:

Einführung einer reformierten Erbschafts- und Schenkungssteuer mit einem Aufkom­men von 1,5 Milliarden Euro (auf mittlere Sicht 2 Milliarden Euro); Freibetrag 500.000 Euro und progressiver Tarif

Stiftungsmilliarde durch Erbschaftssteuer auf Privatstiftungen nach deutschem Vorbild

Die Reform der Grundsteuer, die Streichung von Steuerbegünstigungen und die Kürzungen von Förderungen erfolgen unter Einbeziehung von ExpertInnen aus dem Bereich der Wirtschaftsforschung und dem Kommunalbereich.

Maßnahmen bei der Umsatz- und Körperschaftsteuer gegen aggressive Steuerplanung und Gewinnverschiebung (Google, Starbucks,...) national und international (national 500 Millionen Euro, auf mittlere Sicht 1 Mrd Euro)

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschliessungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefor­dert, dem Nationalrat bis Ende September 2015 einen Gesetzesvorschlag für eine Steuerstrukturreform vorzulegen, der zur Entlastung des Faktors Arbeit die Wieder­einführung einer Erbschafts- und Schenkungssteuer mit einem progressiven Tarif auf Basis aktualisierter Einheitswerte mit dem Fokus auf die reichsten 10 Prozent der privaten Haushalte sowie die Einführung einer Erbersatzsteuer für Privatstiftungen nach deutschem Vorbild vorsieht.“

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Präsident Karlheinz Kopf: Ich kann nun auch den von Herrn Abgeordnetem Zakos­telsky in den Grundzügen erläuterten und inzwischen verteilten Abänderungsantrag als ordnungsgemäß eingebracht und mit in Verhandlung stehend feststellen.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Andreas Zakostelsky, Jan Krainer Kolleginnen und Kollegen

zur Regierungsvorlage betreffend das Bundesgesetz, mit dem das Einkommen­steuer­gesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Glücksspielgesetz, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Normverbrauchsabgabegesetz, die Bundesabgabenordnung, das Finanz­straf­gesetz, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Ausfuhrerstattungsgesetz, das Finanz­ausgleichsgesetz 2008, das FTE-Nationalstiftungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungs­ge­setz und das Krankenkassen-Strukturfondsgesetz geändert werden (Steuerreform­gesetz 2015/2016 – StRefG 2015/2016) (684 der Beilagen), in der Fassung des Ausschussberichtes (750 der Beilagen)

 


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