Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 172

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Ich werde jetzt ein konkretes Beispiel bringen, um Ihnen zu zeigen, wie diese Steuerreform tatsächlich wirkt, und zwar anhand der Grunderwerbssteuer. Ich werde Ihnen zeigen, dass diese drei Punkte ins Gegenteil verkehrt werden. Ich gehe jetzt nicht in den Westen Österreichs, wo es einen dramatischen Anstieg von Verkehrs­werten gegeben hat, da jetzt bei dieser Steuerreform insbesondere die Familien schlech­ter gestellt werden, vor allem bei der Übertragung zwischen nahen Ver­wandten. So viel zur Entlastung der Familien. Definitiv werden Familien – Übertragen zwischen nahen Verwandten – in diesem Gesetz ausdrücklich schlechter gestellt, da jetzt Verkehrswert statt dreifacher Einheitswert Bemessungsgrundlage ist. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich greife jetzt ein Beispiel heraus: Wien-Simmering, ein Einfamilienhaus, ein Einheits­wert von 12 000 €. Das bedeutet, der dreifache Einheitswert wäre jetzt die Bemes­sungs­grundlage, davon werden 2 Prozent Steuer berechnet, also 720 € Steuer. Künftig ist der Verkehrswert die Bemessungsgrundlage, in diesem Fall etwa 400 000 €, das heißt, da gibt es jetzt eine Staffelung im Steuersatz, und dann haben wir eine Steuer von 1 750 €.

Ja, Sie können jetzt sagen: Mein Gott, 1 000 € sind nicht die Welt! Aber immerhin das Zweieinhalbfache der Steuer wird jetzt dann vorgeschrieben; bei einem nicht dramatischen Beispiel. Das ist einmal der Ansatz. Das heißt, so viel zu „nicht belasten“.

Jetzt kommen wir aber dazu, wie das jetzt vorgeschrieben wird. Ich habe ein weiteres Beispiel, bei dem bereits der Verkehrswert für die Berechnung herangezogen wurde: Daraufhin hat der Steuerschuldner eine Erklärung abgegeben, in welchem Zustand sein Haus ist, und anhand des Immobilienpreisspiegels, der ja immer wieder im Gespräch ist, wurde eine Steuererklärung an das Finanzamt abgegeben. Drei Monate später kommt dann eine Aufforderung vom Finanzamt zur Stellungnahme. Ich lese nur teilweise daraus vor, was das Finanzamt jetzt vom Steuerschuldner erwartet:

Da auch noch der Gebäudewert zu berücksichtigen ist – zuerst wird über den Grundwert gesprochen –, wird um Vorlage einer Kopie der Feuerversicherungspolizze des Hauses und von aussagekräftigen Fotos, Außenansicht und aller Innenräume, insbesondere zur Untermauerung des einfachen Wohnwertes, sowie Auflistung samt Zeitpunkt aller allenfalls durchgeführter wesentlicher Renovierungs- und Erhaltungs­maßnahmen ersucht. Sollte das Gebäude abbruchreif sein, wird um Vorlage eines Kostenvoranschlags der Abbruchkosten des gegenständlichen Hauses ersucht sowie um Bekanntgabe der gesamten Kubikmeter an Abbruchmaterial unter genauer Darstellung der Mengenberechnung samt Plankopie. – Und so weiter.

Das soll jetzt der Steuerschuldner dem Finanzamt übermitteln, und dieses ermittelt dann den Verkehrswert. Jetzt erklären Sie mir bitte: Was ist das für eine Verein­fachung? (Rufe bei der FPÖ: Unglaublich!) Wer hat sich so etwas überlegt im Finanzministerium? Welcher Finanzminister stellt sich hin und sagt, wir machen eine Verwaltungsvereinfachung in dieser Republik? Der Finanzbeamte muss jetzt das, was ich ihm dann vorlege oder was ihm der Steuerschuldner vorlegt, bewerten? Wie macht er denn das überhaupt? Hat er nichts anderes zu tun, als sich solche Dinge anzu­schauen? –  Das wollen Sie uns verkaufen als Entlastung, Verwaltungsverein­fachung oder sonst etwas?

Das ist eine Katastrophe! Solche Gesetze legen Sie uns vor und versuchen Sie uns für schön zu verkaufen! (Beifall bei der FPÖ.)

Das war jetzt nur die Umsetzung, jetzt zu einfacheren Gesetzen: Was haben wir bei dieser Grunderwerbssteuer? – Wir haben eine Dreiteilung. Es gibt jetzt unentgeltliche, teilentgeltliche und entgeltliche Übertragungen.

 


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