Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 173

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Unentgeltliche gelten als unentgeltlich, solange die Gegenleistung, die man bekommt, weniger als 30 Prozent des Verkehrswertes beträgt, den man, wie wir gerade gesehen haben, „ganz einfach“ ermittelt. Die Gegenleistung ist natürlich ebenfalls immer „sehr einfach“ zu ermitteln, aber bitte. Bis zu 30 Prozent Gegenleistung unentgeltlich, zwischen 30 und 70 Prozent Gegenleistung teilentgeltlich, über 70 Prozent Gegenleis­tung zum Verkehrswert entgeltlich.

Ganz einfach, oder? Ich glaube, alle haben sich jetzt gedacht: Wirklich toll, was wir da für ein durchdachtes Gesetz haben.

Da wird jetzt natürlich dann unterschiedlich berechnet: Wenn also nur unentgeltlich, also nur bis 30 Prozent Gegenleistung, dann haben wir die Staffelung der Steuer. Bei Teilentgeltlichkeit haben wir von der Gegenleistung 3,5 Prozent gleich vom ersten Euro an zu berechnen, aber vom geschenkten Teil Staffelung. Bei Entgeltlichkeit 3,5 Pro­zent. Alle mitgekommen? – „Ganz einfach“. Das ist unser Gesetz, das wir heute beschließen oder Sie heute beschließen wollen!

Die Gegenleistung, wie gesagt, vom ersten Euro an mit 3,5 Prozent besteuert. Wenn Sie jetzt zum Beispiel eine Liegenschaft von Ihren Eltern geschenkt bekommen, und Sie räumen den Eltern ein Fruchtgenussrecht oder ein Wohnungsrecht dort ein – was ja durchaus üblich ist –, dann würde  – Entschuldigung! Zwischen Eltern und Kindern gilt das nicht, aber wenn es die Tante ist, die Ihnen das schenkt – ich will ja nur die Logik erklären –, die Tante schenkt Ihnen diese Liegenschaft und behält sich ein Wohnungsrecht vor, dann zahlen Sie jetzt für die Gegenleistung 3,5 Prozent Steuer und für das, was Sie geschenkt bekommen, anfangs nur 0,5 Prozent Steuer. Welche Logik sagt, dass ich mehr Steuer bezahle, wenn ich weniger bekomme? – Also wenn ich der Tante eine Gegenleistung erbringen muss, zahle ich mehr Steuer, als wenn ich es ganz geschenkt bekomme. (Abg. Neubauer: „Super“ gemacht!)

Ich denke, es ist immer der Grundsatz da, das Vermögen soll nicht kumuliert werden und so weiter. Völlig unlogisch, völlig das Gegenteil! – Das beschließen Sie aber heute, mit Verlaub gesagt.

Denken Sie bitte nach, was Sie hier machen! Ich habe es nur kurz zusammengefasst. Nur an einem kleinen Beispiel habe ich Ihnen gezeigt: einfachere Gesetze – nein!; einfachere Verwaltung – nein!; Entlastung des Bürgers – nein!

Daher ist das schlicht und einfach abzulehnen! (Beifall bei der FPÖ.)

14.07


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Wimmer. – Bitte.

 


14.07.17

Abgeordneter Rainer Wimmer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! (Abg. Hübner: Nicht vorlesen! Eine Stellung­nahme dazu!) Kollege Schultes, nicht alle Privatisierungen waren so super. Die Saline ist vielleicht deshalb ein schlechtes Beispiel, denn die war vor der Privatisierung auch sehr potent und gut beisammen. Aber es hat andere Gründe gegeben, warum privatisiert werden musste, Monopolwegfall und so – wissen wir ohnehin. Das vielleicht zu dieser Geschichte.

Meine sehr geschätzten Damen und Herren, was mir ein bisschen aufgefallen ist, und das tut mir weh, ist, dass der Herr Abgeordnete Kogler, der ja sehr kritisch ist, immer wieder ein Härchen in der Suppe sucht und ab und zu auch eines findet. Ich glaube, bei so einem epochalen Schritt (Abg. Kitzmüller – den Kopf schüttelnd –: „epochal“?!), der heute vor uns liegt, bei so einem Volumen, das heute sozusagen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer freigemacht wird, sollten wir uns einmal freuen.


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