Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 195

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der Grunderwerbsteuer, sodass der ermäßigte Steuersatz von 0,5 Prozent zur Anwendung gebracht werden kann.

Der zweite Punkt betrifft eine Ausnahme für Banken im Zusammenhang mit der Wert­papierleihe; das ist auch ein technischer Punkt, aber für die Praxis sehr wichtig. Es geht darum, dass Spezialfonds, die zu 100 Prozent im Eigentum von Banken gehalten werden, auch zu 100 Prozent zur Belehnung bei der Wertpapierleihe angerech­net werden können.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Um zur Einlagensicherung im engeren Sinne zu kommen, darf ich für jene, die es vielleicht nicht im Detail kennen, Folgendes ausführen: Wir haben in Österreich fünf Bankensektoren. Die Einlagensicherung war bisher in diese fünf Sektoren gegliedert, und wenn es zu einem Zahlungsfall kam, war zuerst die Einlagensicherungseinrichtung des betreffenden Sektors in Ziehung zu nehmen. Wenn diese Einlagensicherungseinrichtung überfordert war, dann ist es überge­sprungen auf die anderen, also die weiteren vier Einlagensicherungs­einrich­tungen. Zugrunde lag, dass jeweils 100 000 € garantiert waren, wobei die Aufteilung nach der aktuellen Gesetzeslage so war, dass die Einlagensicherungseinrichtungen 50 Prozent, also 50 000 von 100 000, zu zahlen hatten, und der Staat die zweite Hälfte, also ebenfalls 50 000 abgedeckt hat.

Durch das vorliegende Bundesgesetz über die Einlagensicherung werden künftig nur noch die Institute selbst zur Zahlung herangezogen werden. Der Steuerzahler hat hier keine Kosten mehr zu tragen. – Ein ganz wichtiger Punkt.

Dieses Gesetz hat primär vier Ziele, um das kurz zusammenzufassen:

erstens – ein wichtiger Punkt –: die zeitgerechte Bedeckung von Ansprüchen in einem solchen Sicherungsfall;

zweitens erfolgt die Bedeckung, wie bereits erwähnt, rein aus Finanzmitteln der Ban­ken;

drittens wird hier ein europaweit einheitliches Sicherungssystem, und damit auch gut nachvollziehbar für die Bevölkerung, auch grenzüberschreitend geschaffen;

viertens: die Stärkung des Vertrauens der Einleger in die Einlagensicherung, um zu wissen, dass in den anderen Ländern auch solche Systeme eingerichtet sind.

Ein wesentlicher Punkt der Umsetzung ist, dass die Verwaltung dieser Einlagen­sicherungssysteme in Zukunft nicht mehr bei den einzelnen Banksektoren, sondern ab 1. Jänner 2019 in der Wirtschaftskammer angesiedelt ist. Das ist, glaube ich, ein durchaus vernünftiger Ansatz.

Zum bereits erwähnten Punkt der zeitgerechten Bedeckung: Bisher hatten Institute und die Einlagensicherungseinrichtungen 20 Tage Zeit, in Zukunft muss die Auszahlung innerhalb von sieben Tagen stattfinden.

Was gleich bleibt – und das ist, glaube ich, wichtig –: Es bleiben 100 000 € gesichert, und zwar pro Kunde pro Bank. Das heißt, dass ein Kunde theoretisch mehrere solche 100 000-€-Konten bei mehreren Banken haben kann.

Alle Ansprüche aus diesen Sicherungsfällen sind, wie bereits erwähnt, in Zukunft allein von den Bankensicherungseinrichtungen und den dafür eingerichteten Fonds zu zahlen. Das ist auch gut so.

Gleichzeitig sei an dieser Stelle vermerkt, dass damit jener Teil der Bankenabgabe, der genau darauf ausgerichtet war, für solche Sicherungsfälle einen Fonds zu schaffen oder zu dotieren, obsolet geworden ist und sich daher spätestens im Herbst bei der


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