Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 225

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Es gibt auch ein paar andere positive Ansätze, die wir sehr wohl so würdigen wollen. Ein Beispiel ist: Wir haben bereits vor Jahren gefordert, das Delikt der Zwangsheirat in das Strafgesetzbuch aufzunehmen. Damals wurden wir zum Teil verlacht, es wurde gemeint, das wäre völlig unsinnig und weltfremd. Gerade auch vonseiten der SPÖ, kann ich mich erinnern, wurde so argumentiert. Es ist eine kleine Befriedigung für uns, dass das jetzt hier umgesetzt wird und man erkannt hat, dass das sehr wohl ein Problem ist; aber ich glaube, dass die Frage des radikalen Islamismus eben dermaßen in der Realität angekommen ist, dass man erkannt hat, dass man hier Gegenmaß­nahmen setzen muss. (Beifall bei der FPÖ.)

Ein wirkliches Problem ist unserer Meinung nach die Frage der Wertgrenzen. Man hat gesagt, man möchte die Gewichtung verändern und hat daher in diesem Gesetzesvor­schlag die Wertgrenzen massiv angehoben. Das geht unserer Auffassung nach zu weit. Im ersten Vorschlag wurden die Wertgrenzen überhaupt von 5 000 € auf 500 000 € angehoben; jetzt, nach der ersten Kritik, auf 300 000 €. Diese Anhebung geht uns eindeutig zu weit. Es gibt ja auch massive Kritik vonseiten der Justiz – nicht einfach nur Polemik, sondern gerade die Staatsanwaltschaft hat sich eingebracht –, aber auch andere Bereiche der Gesellschaft haben festgestellt, dass auch diese 300 000 € sehr weitgehend sind. Das hieße ja, dass zum Teil Diversion bis zu einem Schaden von 300 000 € möglich wäre. Das ist unserer Ansicht nach nicht verhältnismäßig.

Daher bringe ich auch einen Abänderungsantrag zum Strafgesetzbuch ein, der verteilt wurde. Soviel ich weiß, muss ich ihn daher nicht näher ausführen, das würde auch zu weit führen.

In diesem Abänderungsantrag geht es wesentlich auch darum, dass wir diese Wert­grenzenerhöhung ändern wollen, nämlich von 300 000 € auf 70 000 €, wie das auch zum Beispiel von der Linzer Staatsanwaltschaft gefordert wurde – eine Forde­rung, der wir uns nur anschließen können.

Ein weiterer Punkt, den wir kritisieren, ist folgender: Es gab bis jetzt die sogenannte Gewerbsmäßigkeit im Gesetz, das heißt, wenn ein Täter eine Tat begangen hat, um sich damit fortlaufende Einnahmen zu sichern, so war das straferhöhend. Das konnte dann auch dazu führen, dass ein Richter jemanden in Untersuchungshaft nimmt. Das ist ein sehr wichtiger Punkt, vor allem für den Kriminaltourismus: Wenn man einen Täter einmal erwischt und ihn dann wieder laufen lassen muss, weil es keine ent­sprechende Strafdrohung gibt, dann ist er weg und man wird seiner nie habhaft.

Das hat man im ersten Vorschlag auf „berufsmäßige Begehung“ geändert. Das war aber dermaßen einschränkend, dass es völlig unmöglich gewesen wäre, einen Täter festzunehmen, denn dann hätte man ihm nachweisen müssen, dass er bereits zwei derartige Taten innerhalb von einem Jahr begangen hat, und Ähnliches. Jetzt hat man wieder einen kleinen Schritt zurück gemacht, der uns aber nicht weit genug geht. Wir wären für die alte Regelung, also dass die Möglichkeit dann besteht, wenn dadurch fortlaufende Einnahmen lukriert werden sollen.

Nur am Rande erwähnt: Es steht jetzt im Gesetzestext, dass erwerbsmäßige Bege­hung dann vorliegt, wenn dadurch ein „fortlaufendes Einkommen“ gesichert werden soll, das durchschnittlich 400 € pro Monat betragen soll. – Ich meine, das ist tatsächlich ein Fehler, denn „Einkommen“ ist ein Begriff aus dem Steuerrecht. Ich denke nicht, dass das, was ein Verbrecher macht, wenn er etwas stiehlt, wirklich ein Einkommen sein soll. Ich glaube, „Einnahmen“ sind gemeint. Ich habe zwar schon im Ausschuss darauf hingewiesen, lese aber immer noch „Einkommen“. Vielleicht kann man das zumindest ändern.

Aufweichungen im Suchtmittelgesetz sind auch etwas, was wir nicht gut finden. Das halten wir für einen gesellschaftspolitisch falschen Ansatz, denn wenn man weiß,


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