Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 226

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welche Probleme Suchtmittel, schon beginnend beim Alkohol, in der Gesellschaft bringen, dann wird man es nicht noch weiter öffnen und das Problem noch vergrößern.

Was uns fehlt, sind ein paar Punkte im Gesetz wie absolutes Tätigkeitsverbot für Sexualstraftäter. Dazu wird Kollege Darmann noch etwas ausführen.

Was mir auch ein Anliegen war und nicht umgesetzt wurde, ist, dass man das Eltern­entfremdungssyndrom, wo man Kindern psychische Schäden zufügt, in das Strafrecht mitaufnimmt, weil man mittlerweile weiß, wie problematisch das ist. Wenn jemand bewusst den Eltern die Kinder entzieht, dann sollte sich das auch im Strafrecht wieder­finden.

Wir hätten uns auch gewünscht, dass man teilbedingte Strafen viel flexibler gestaltet. Da hat man ein sehr enges Korsett, wie teilbedingte Strafen vergeben werden können, und wir hätten uns gewünscht, dass das weiter gemacht wird. Uns ist ebenfalls ein Anliegen, ausschließlich bedingte Geldstrafen wieder möglich zu machen.

Es gibt also einige Punkte, die uns hier fehlen beziehungsweise unserer Meinung nach falsch geregelt sind. Daher sind wir hier nicht mit dabei und hoffen aber, dass in den nächsten Jahren vielleicht aufgrund von Evaluierungen noch die Möglichkeit besteht, das zu verbessern. (Beifall bei der FPÖ.)

16.20


Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag wurde an alle Abgeordneten ver­teilt; er wurde in den Kernpunkten auch erläutert. Damit ist er ordnungsgemäß ein­gebracht und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

des Abgeordneten Mag. Schrangl, Mag. Stefan und weiterer Abgeordneter

zum Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (689 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, das Suchtmittelgesetz, die Strafprozessordnung 1975, das Aktiengesetz, das Gesetz vom 6. März 1906 über Gesellschaften mit beschränkter Haftung, das Gesetz über das Statut der Europäischen Gesellschaft, das Genossenschaftsgesetz, das ORF-Gesetz, das Privatstiftungsgesetz, das Versiche­rungs­aufsichtsgesetz 2016, und das Spaltungsgesetz geändert werden (Strafrechts­ände­rungsgesetz 2015),

den Antrag 1110/A der Abgeordneten Mag. Michaela Steinacker, Dr. Johannes Jarolim, Dr. Georg Vetter, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, das Aktiengesetz und das Gesetz über Gesellschaften mit beschränkter Haftung geändert werden,

den Antrag 969/A(E) der Abgeordneten Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen betreffend "Erhöhung des Straftatbestandes der Tierquälerei",

die Petition betreffend "Vergewaltigung verurteilen. Ein Nein muss genügen. Strafrecht in Österreich verbessern", überreicht von der Abgeordneten Mag. Gisela Wurm (42/PET),

die Bürgerinitiative 53/BI betreffend "Herausnahme von Cannabis aus dem Öster­reichischen Suchtmittelgesetz"

sowie über die Bürgerinitiative 63/BI betreffend "Mehr RECHTE für Tiere!"( 728 d.B.)

 (TOP 10).

 


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