Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 230

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Allein im Jahr 2013 sind, wie vom Bundesministerium für Justiz dargelegt, 36 Über­griffe von Häftlingen auf Organe der Justizwache verzeichnet. Der Bundesminister für Justiz hält in seiner Anfragebeantwortung 329/AB XXV.GP fest, dass genaue Aufzeich­nungen nicht geführt werden. Die Dunkelziffer der Übergriffe und Verletzungen liegt demnach deutlich darüber.

Die Verletzungen der betroffenen Justizwachebeamtinnen und Justizwachebeamten reichen in den letzten Jahren von Knochenbrüchen bis hin zu Stichverletzungen.

Noch höher sind die Zahlen von verletzten Polizisten, die ihrer Aufgabe nachkamen, bei Demonstrationen für Ordnung und Sicherheit zu sorgen. So wurden allein im Jahr 2013 knapp 1000 Polizisten durch Fremdeinwirkung im Dienst verletzt. Mindestens einmal pro Woche fordern Übergriffe im Dienst sogar einen schwerverletzten Polizis­ten. Gesamt 68 Schwerverletzte im Jahr 2013 zeigen den dringenden Handlungsbedarf hinsichtlich des Schutzes unserer Exekutive auf.

Durch die mediale Berichterstattung wird immer sichtbarer, dass bei Demonstrationen durch Agitatoren der Hass auf den Staat und ihre Beamten mit Plakaten immer radikale Ausformungen annimmt. Dieser Hass schlägt sich oft in Attacken durch mitgebrachte selbst gebaute Waffen, wie Steinschleudern und anderen Wurfgeschossen, gegen die Beamten nieder.

Weiters kommt es immer öfter zu Zusammenstößen zwischen verschiedenen ethni­schen Gruppen, die ihre Rivalitäten immer häufiger nach Österreich importieren und auf Österreichs Straßen ausleben.

Die Gesetzgebung darf vor allem jene Personen, die mit dem Auftrag betraut sind, die Rechtsstaatlichkeit und Demokratie zu schützen, nicht im Regen stehen lassen. Das muss auch in einer Erhöhung der Strafandrohungen und einer Einführung von adäquaten Mindeststrafen generalpräventiv sichtbar gemacht werden.

Betreffend die Wertgrenzen hat nicht nur die Wirtschaftsgruppe der Staatsanwaltschaft Wien sonder auch der Großteil der Richterschaft ihre Bedenken angemeldet.

In der Stellungnahme der Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstraf­sachen und Korruption heißt es zu der Anhebung der Wertgrenzen:

"Die bei den Vermögensdelikten angestrebte Änderung der Wertgrenzen stellt letztlich eine justizpolitische Entscheidung dar und ist mit ihrem Anliegen der Berücksichtigung veränderter Entwicklungen und der Anpassung im Vergleich zu Gewalt- und Sexual­delikten zweifellos

berechtigt. Die oberste Wertgrenze von 50.000 Euro auf 500.000 Euro (also unter Verzehnfachung) anzuheben, scheint aber doch überzogen. Vermögensdelikte mit einem Schaden bis 500.000 Euro stellen nach der vorgeschlagenen Änderung lediglich Vergehen dar. Es scheint fraglich, ob für solch doch massive Vermögensdelinquenz tatsächlich die gleiche Strafe angedroht werden soll, wie bspw für die Verwendung einer gefälschten Banknote. Auch eine gemäßigtere Anhebung der obersten Wert­grenze würde angesichts der Erhöhung der Strafdrohungen bei den Körperverlet­zungsdelikten den erforderlichen Relationen gerecht werden und eine deutliche Senkung der Strafen für Vermögensdelikte erreichen.

Ebenso stellt es eine letztlich justizpolitische Entscheidung dar, die Wertgrenzen bei den Korruptionsdelikten bei 3.000 Euro bzw 50.000 Euro zu belassen. Die Materialien begründen letzteres mit der "Sensibilität dieses Bereichs". Allerdings führt die vorge­schlagene massive Anhebung der obersten Wertgrenze bei den Vermögensdelikten auf 500.000 Euro (jetzt 300.000 EURO) auch in Relation zu den Delikten des 22. Abschnitts des BT zu unbilligen Ergebnissen: Ein Amtsträger, der einen Vorteil von


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