Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 231

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50.001 Euro für die pflichtwidrige Vornahme eines Amtsgeschäfts fordert, hat eine Strafdrohung von einem bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe zu vergegenwärtigen, ein Vorstand eines Unternehmens, der 500.000 Euro untreu "in die eigene Tasche wirtschaftet", sieht nach der vorgeschlagenen Änderung einer Strafdrohung von bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe entgegen."

Die Staatsanwaltschaft Eisenstadt stellt klar, dass die Anhebung der Wertgrenzen vollkommen außer Verhältnis mit den  aktuellen Wirtschaftsdaten steht und dass es eine drastische Einschränkung des Rechtszuges zum Obersten Gerichtshofes gibt:

"()eine maximale Strafdrohung für eine Sachbeschädigung mit einem Schaden bis zu 500000 Euro von zwei Jahren bzw. für die übrigen Vermögensdelikte mit einem Schaden bis zu 500000 Euro von drei Jahren steht nach ha. Auffassung nämlich vollkommen außer Verhältnis mit den aktuellen Wirtschaftsdaten (das durchschnittliche Jahresnettoeinkommen aus unselbständiger Beschäftigung betrug im Jahr 2013 € 20.790,- http://www.statistik.at/web_de/statistiken/menschen_und_gesellschaft/soziales/personen-einkommen/jaehrliche_personen_einkommen/index.html) sodass diese Schwelle erst mit Schädigung an einem durchschnittlich 25-jährigen Nettoeinkommen überschritten wäre). Die damit in diesem Bereich zudem bewirkte drastische Einschränkung des Rechtszuges zum Obersten Gerichtshof lässt überdies einen maßgeblichen Rückgang an der Einheitlichkeit der Rechtssprechung im Bereich der Vermögensdelikte erwarten.(...)"

Weiters ist aus den Verfassungsschutzberichten der letzten Jahre, insbesondere aus dem Bericht über das 2014, ersichtlich, dass der (Links-)Extremismus stark zunimmt.

"Statistik

Im Vergleich zum Vorjahr gab es mehr Straftaten, die linksextremistischen Gruppie­rungen zugerechnet werden konnten. Im Jahr 2014 sind 371 Tathandlungen" mit erwiesenen oder vermuteten linksextremen Tatmotiven bekannt geworden (2013; 182 Tat­handlungen, wobei eine Tathandlung mehrere Delikte mit gesonderten Anzei­gen beinhalten kann. 94 Tathandlungen, das sind 25,3 %, konnten aufgeklärt werden (2013: 24,2 %).

Im Zusammenhang mit den angeführten Tathandlungen wurden bundesweit 545 An­zeigen, davon 511 nach dem Strafgesetzbuch (StGB)"’, erstattet."

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Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Steinacker. – Bitte.

 


16.21.04

Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Geschätzte Mitbürgerinnen und Mitbürger! Die Gewährleistung von Freiheitsräumen für die Entfaltung der menschlichen Persön­lichkeit bedeutet eine großartige rechtspolitische Aufgabe. – Das hat Josef Klaus gesagt, in dessen Regierungszeit vor 40 Jahren die ersten Arbeiten zur Reform des Straf­gesetzbuches gefallen sind. Genauso aktuell wie damals ist dieser Satz noch heute, denn letztendlich verteilt das Strafrecht Freiheitsräume und schützt unsere Selbstentfaltung.

Wir haben in den vergangenen zwei Jahren mit Strafrechtsexperten der Gruppe, die im Justizministerium gearbeitet hat, zusammengewirkt. Letztes Jahr im Herbst haben wir


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