Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 232

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einen Bericht mit Vorschlägen erhalten, in Bezug darauf, wo das Strafrecht überall reformbedürftig und nicht mehr auf der Höhe der Zeit ist.

Anhand dieser Meinungen plus zahlreicher Gespräche mit Bürgern und Experten und zwei Hearings im Justizausschuss konnten wir eben dieses Fachwissen der Experten des Bundesministeriums, der Legisten und aus den Erfahrungen unseres Bundes­ministers in eine meiner Meinung nach sehr gelungene Novelle gießen. Mit Umsicht und Fingerspitzengefühl ist diese Regierungsvorlage entstanden. Und an dieser Stelle ein herzliches Danke an alle Beteiligten, denn jeder Beitrag, auch von Ihnen allen in den Diskussionen der Experten-Hearings und im Justizausschuss, war von großer Bedeutung für mich.

Gerade im Strafrecht beobachten wir seit einiger Zeit immer wieder, dass die Bestim­mungen mit den veränderten Lebensbedingungen nicht einhergehen, sondern diesen hinterherhinken. Die Kriminalität findet immer wieder neue Erscheinungsformen, und auch Wertungen der Gesellschaft sind mitunter neu in das Strafrecht einzubeziehen. Daher brauchte dieses Strafrechtsgesetz ein Facelifting.

Eine Balance der Strafrahmen für Vermögensdelikte und Delikte gegen Leib und Leben von Menschen zu finden, ist das erste und ganz wichtige Ziel dieser Reform. Neue Straftatbestände wie Cybermobbing und Skimming, das Ausspähen von Kreditkarten, wurden entwickelt und das Gesetz sprachlich modernisiert. Es geht aber gleichzeitig auch um die Schärfung von Tatbeständen, die als zu unpräzise kritisiert wurden, wie zum Beispiel die Verhetzung oder auch die wirtschaftliche Untreue.

Zum Thema wirtschaftliche Untreue möchte ich ganz klar sagen, dass die Unvertret­barkeit des Befugnismissbrauchs und des Vermögensschutzes der Eigentümer als Schutzzweck des Untreue-Tatbestands auch von der Rechtsprechung in Zukunft stär­ker zu berücksichtigen ist. Explizit die Zustimmung des wirtschaftlich Berechtigten noch einmal anzuführen, war auch für mich nach der Diskussion nicht mehr notwendig, da alle einschlägigen Regelungen davon ausgehen, dass das, was der Machtgeber erlaubt, grundsätzlich nicht strafbar sein kann. Und mit dieser Neufassung der wirt­schaftlichen Untreue soll künftig in Österreich für Unternehmer und Verantwortungs­träger in den verschiedensten Bereichen wieder ein Arbeiten ohne Angst möglich sein. Das stärkt unseren Wirtschaftsstandort und sichert zahlreiche Arbeitsplätze. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren, der erhöhte Schutz der körperlichen Unversehrtheit ist mir insbesondere in Bezug auf die Sexualstrafdelikte wichtig, diese möchte ich als Frau kurz ansprechen. Wir haben die Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung. Zukünftig wird es auch strafbar sein, wenn ein Opfer von sexueller Gewalt sich aus Angst, vor Erschrecken im Starrzustand befindet und sich nicht mehr körperlich zur Wehr setzen kann. Für mich ist es ein ganz wichtiger Punkt, wenn ganz klar mitgeteilt wird: Ich bin nicht einverstanden! Dieser Tatbestand wird zwischen sexueller Belästigung und ge­schlechtlicher Nötigung eingeordnet und mit einer Strafdrohung von bis zu zwei Jahren versehen. Ich glaube, meine Damen und Herren, das ist für all diejenigen, die sexuelle Übergriffe erleben mussten, ein ganz wichtiges Zeichen und natürlich auch eine präventive Maßnahme.

Der Tatbestand sexuelle Belästigung wurde in den letzten Monaten viel diskutiert und ist meiner Meinung nach zu Recht neu gestaltet worden. Mittlerweile kann ich auch diesem Tatbestand meine Zustimmung geben, denn es ist mit der Neuformulierung nach Begutachtung nur mehr intensive und entwürdigende sexuelle Belästigung strafbar. Meine Damen und Herren, auch wenn ich grundsätzlich eher für eine Rege­lung im Verwaltungsstrafrecht gewesen wäre, glaube ich, dass ich mit dieser Form


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