Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 234

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Rahmenbedingungen gedreht und die Gewerbsmäßigkeit entschärft. Das war ein guter Ansatz. Aber was ist passiert? – Die Bedenkenträger und Kritiker sind gekommen, und schon wurden wieder die Rahmenbedingungen verändert, und plötzlich war die Gewerbsmäßigkeit wieder schärfer.

Diese Beliebigkeit – zwar ist die Problemanalyse gut, aber dann, wenn der Widerstand kommt, ist alles wieder anders – ist bedauerlich.

Zum dritten Punkt, Verhetzung: Auch diesbezüglich hat Herr Justizminister Brand­stetter durchaus erkannt, wo das Problem liegt, nämlich dass wir auf eine Vielzahl und auch durch das Internet verschärfte Zunahme von Hass-Postings et cetera treffen. Die Reform ist allerdings wieder komplett danebengegangen, denn Sie haben zwar die Personengruppe, die so eine Verhetzung, ein Hass-Posting erreichen muss, verklei­nert, aber das war nicht das Problem. Im Internet ist die Größe der Personengruppe von 100, 200, 300, 400 Personen schnell erreicht.

Das Problem war ein ganz anderes: Das Problem war, dass der Vorsatz auf Verhet­zung, also auf die Herabwürdigung der Menschenwürde, schwer erreichbar war.

Was haben Sie gemacht? – Weil Sie die Personengruppe verkleinert haben und nicht die Stammtische ins Visier nehmen wollten, haben Sie den Vorsatz verschärft, indem Sie die Absicht eingeführt haben. Früher hat es genügt, dass man es für möglich gehalten hat, dass man mit einem verhetzenden Posting die Menschenwürde herab­würdigt, jetzt muss es gerade darauf ankommen. Sie müssen es absichtlich machen.

Reden Sie mit allen, die in der Strafverfolgung zuständig sind! Der Vorsatz war schon ein Problem, und Sie setzen noch eines drauf und sagen: Nein, der Vorsatz genügt nicht, Absicht muss her.

Das wird dazu führen, dass Sie zwar die Problemanalyse richtig gemacht haben, aber Ihr Ziel verfehlen werden und in Wirklichkeit diesen Strafparagraphen möglicherweise ungewollt verschärft haben.

Tatbestand der Untreue. Das ist ein besonders interessantes Beispiel. Die Arbeits­gruppe hat eine ganz klare Empfehlung abgegeben. Der Untreuetatbestand soll nicht verändert werden, die momentanen Strafbestimmungen reichen aus.

Wörtlich heißt es: „Die ... Arbeitsgruppe“, die der Justizminister beauftragt hat, „emp­fiehlt die Beibehaltung der derzeit geltenden Bestimmung.“

Der Justizminister hat sich in einem ersten Punkt daran gehalten, und dann ist etwas Interessantes passiert. Dann kam, was eher ungewöhnlich ist, parallel ein Initiativan­trag der Regierungsabgeordneten, und plötzlich war alles anders. Das finde ich schon etwas sonderbar.

Im Hintergrund pfeifen die Spatzen vom Dach, dass vor allem der Herr Meinl Angst hat, dass er über den Untreuetatbestand ins Visier kommen könnte. Jetzt wurde die Ent­schärfung wieder leicht entschärft. – Es ist schwierig, dem zu folgen. Also die Ent­schärfung wurde wieder etwas entschärft mit der Begründung, es soll keine Lex Meinl sein. Ich werde mir genau anschauen, wohin diese Novelle führt, ob dieses Meinl-Verfahren jetzt tatsächlich eingestellt oder weitergeführt wird oder ob die Novellierung tatsächlich dem Herrn Meinl geholfen hat.

Es wird ja bei jeder Gelegenheit: „Anlassgesetzgebung!“ geschrien, aber hier, beim Untreuetatbestand, einer Anlassgesetzgebung par excellence, schweigt man sich aus und zieht das durch.

Nächster Punkt, Landfriedensbruch – oft diskutiert –: Hier geht es um die Proble­matik, dass im Rahmen von Fußballspielen und Demonstrationen Straftaten passieren.


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