Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 235

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Klar ist, wer Straftaten begeht, kommt ins Visier des Strafrechts. Das Problem ist nur, dass auch andere Personen, die die Straftaten nicht selbst begangen haben, mit ins Visier kommen. Die Missbrauchsgefahr ist groß.

Der Justizminister hat das auch wieder erkannt, allein, die Entschärfung wird am Umstand nichts ändern, dass die Personengruppe, die vor Ort war, sozusagen ins Visier kommt und sehr schnell dann real konstruiert wird, dass man an diesen Hand­lungen mitwirken wollte.

Letzter Punkt, weil er mir wichtig ist: das Sexualstrafrecht. Sehr gut ist die Einführung der Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung. Im Ergebnis auch – und wir werden das noch evaluieren – durchaus sinnvoll und zielführend ist das, was unter „Po-Grapschen“ diskutiert wird, die sexuelle Belästigung.

Die Debatte um das Ganze war natürlich ein Tiefpunkt, weil die sexuelle Belästigung schon bisher strafbar war, die Rechtsprechung hat nur das Gesäß ausgenommen. Das war relativ willkürlich, und ein Strafgesetzbuch zu haben, wo die Verwendung von Ausdrücken wie Esel, Trottel und Idiot strafbar ist, aber der Griff unter den Rock einer Frau auf das Gesäß nicht strafbar ist, ist eigentlich nicht akzeptabel. Das ist verblödelt worden, und es ist so getan worden, als sei das ein Kavaliersdelikt.

Der Neo-ÖVP-Abgeordnete Franz hat einen Beitrag geleistet, indem er dem Po-Grapschen sogar das Wort geredet hat. Ich bin neugierig, ob er heute dagegen stimmt, weil der Minister genau das macht, was er bekämpft hat – das finde ich übrigens sehr positiv –, oder ob er sich wieder irgendwo schnell hinausschleicht, um nicht gegen die neue Parteilinie zu verstoßen. Das werden wir uns genau anschauen.

Das war jedenfalls ein Tiefpunkt in der Debatte. Ich bin froh, dass Sie uns da sozusagen noch einmal einen Vorschlag unterbreitet haben. Aber auch da ist wieder Wankelmütigkeit festzustellen: Zuerst ist Po-Grapschen strafbar. Dann kommen Protest und Widerstand von Leuten wie dem Herrn Franz – ein Tiefpunkt, dass man darauf reagiert –, Sie rudern zurück: straffrei. Dann gibt es wieder Widerstand von der anderen Seite, und es kommt wieder ins Strafgesetzbuch.

Alles in allem: Es ist nicht alles schlecht an der Reform, aber es reicht uns nicht. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

16.34


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Jarolim. – Bitte.

 


16.34.43

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Der Schluss war jetzt etwas versöhnlicher, Herr Kollege, aber ich glaube, dass wir hier doch ein Gesetz be­schließen, das nicht nur lange diskutiert wurde, sondern das eigentlich auch ein gleichermaßen gutes wie auch sehr breites Ergebnis darstellt. Es betrifft doch einen großen Teil des Strafgesetzbuches, das hier überarbeitet worden ist. Ich glaube auch, dass wir viele der Ziele erreicht haben.

Natürlich kann man immer mehr haben wollen, und man hätte natürlich auch in dem einen oder anderen Fall mehr haben wollen, bloß, was dem einen als viel erscheint, erscheint dem anderen als wenig. Insofern ist es ein Kompromiss, der sich auch daran orientiert hat, dass eigentlich alle Parteien zustimmen – was leider nicht geglückt ist.

Mir tut es leid, weil wir eigentlich bei den strafrechtlichen Bestimmungen, die ja die Bevölkerung in einem besonderen Ausmaß treffen, hier doch traditionell versuchen,


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