Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 236

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

wirklich Einigkeit zu erzielen (Zwischenruf des Abg. Brosz) – aber vielleicht gelingt es noch. Ich glaube es nicht, aber damit muss man eben auch leben können.

Einer der ganz wesentlichen Punkte war, zu schauen, dass man das Strafrecht auf den heutigen Stand bringt, dass man sich anschaut, welche Delikte momentan wie von den Strafrahmen her bewertet werden, und dass man da anpasst.

Wir haben gesehen, dass bei Attacken, Angriffen auf Leib und Leben einerseits und Vermögensdelikten andererseits sehr ungleich gewichtet, judiziert wurde. Daher war es eines der Hauptanliegen, den Schwerpunkt mehr auf die Verhinderung von Angriffen gegen Leib und Leben, von Gewalttätigkeiten in den unterschiedlichsten Bereichen des Lebens zu legen, in der Familie, im allgemeinen Bereich, durch Einbruch, durch Gewalttätigkeiten bis hin zu Raufereien. Auf der anderen Seite haben wir bei den Vermögensdelikten dort, wo teilweise eine völlig überzogene Judikatur festgestellt werden musste, etwa bei Gewerbsmäßigkeit, wo man für den Fall, dass man mit einer gestohlenen Zahnbürste und einem Päckchen Papiertaschentücher aufgegriffen wurde, in Untersuchungshaft gelandet ist und dann teilweise langfristige Strafen ausgefasst hat, was einfach überzogen ist, Änderungen herbeigeführt. 

Daher gibt es hier gute, klare Regelungen, wo der Gesetzgeber sich artikuliert und sagt, so soll zukünftig in derartigen Fällen entschieden werden.

Was auch wichtig ist, ist, dass die Richter, die Rechtsprechung natürlich immer eine Vielzahl an Angeboten bekommen, wie im Einzelfall zu reagieren ist, da wir hier oft diskutieren und der Standpunkt vertreten wird, dass es irgendetwas ändern könnte, wenn man die Strafen hinaufschraubt, was aber in der Wirklichkeit so nicht stattfindet. Mittlerweile gibt es ja in den unterschiedlichen Fraktionen dafür Unterstützung.

Was wichtig ist und was zählt, ist die „Gefahr“ – unter Anführungszeichen –, dass die Täter relativ rasch gefasst werden und dass es relativ rasch zu einer Verurteilung kommt. Das ist das effizienteste Mittel, um gegen Straftaten aufzutreten. Daher ist es auch wichtig, dass wir diese Instrumente schärfen.

Wir stellen einfach in dem einen oder anderen Bereich bei der Exekutive, aber auch bei den Staatsanwaltschaften – das ist ein Appell an Sie, Herr Justizminister – immer wieder fest, dass wir dort massive Unterbesetzungen haben. Dort gilt es anzusetzen, weil eben ganz einfach das Bewusstsein: Ich werde erwischt!, wesentlich abschrecken­der wirkt als der Umstand, das Strafausmaß ist so oder so, weil sich Täter ja nicht wirklich anschauen, was denn tatsächlich das Strafausmaß ist, und dann ihre Ent­scheidung treffen. – Also diese wesentlichen Punkte gilt es da in Zukunft zu berück­sichtigen.

Wir haben Abschöpfungsbestimmungen, wonach beispielsweise Gelder, die von Krimi­nellen, hauptsächlich von Organisationen, unrechtmäßig erworben wurden, eingezo­gen werden und dazu verwendet werden sollten, in personelle Maßnahmen zu investieren, staatsanwaltliche Behörden zu stärken, Polizeieinrichtungen zu stärken et cetera.

So ist es, glaube ich, in vielen Bereichen gelungen, tagesaktuelle Geschehnisse auch anzusprechen.

Den Tatbestand Landfriedensbruch finde ich an sich sehr gut geregelt. Wir haben jetzt sichergestellt, dass es zu solch eigenartigen Verhaltensweisen in der Justiz, wo mit dem Landfriedensbruch plötzlich ein an sich totes Recht wiederentdeckt wird, nicht mehr kommen wird.

Es gibt da erhebliche Einschränkungen. Jemand, der an einer Demonstration oder an Auseinandersetzungen bei Fußballspielen teilnimmt, wird nicht mehr nach dem Delikt Landfriedensbruch, aber sehr wohl, wenn er diesen Tatbestand begeht, wegen Körper-


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite