Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 237

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verletzung oder was auch immer verurteilt. Da kann ich die Argumentation überhaupt nicht nachvollziehen.

Ich glaube auch, dass, wenn die Verhandlung, die zuletzt mit einem Urteil geendet hat, nämlich mit einer Bestätigung, nächstes Jahr, also nach dem 1. Jänner 2016, zu entscheiden wäre, das Resultat sicherlich ein anderes wäre.

Auch Cybermobbing und sicherlich auch Untreue sind aktuelle Themen.

Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, es ist keine Frage einer parteipolitischen Zugehörigkeit: Ein Wirtschaftsstandort lebt im Wesentlichen davon, dass Unternehmen Entscheidungen treffen können, die auch einen kritischen Bereich betreffen, wo man sich nicht ganz sicher ist: Liege ich da richtig? Gehe ich ein Risiko ein, ja oder nein? – Und wenn es so ist, dass diese Entscheidungen immer von der quasi Drohung, man könnte ja auch untreu handeln, begleitet werden – und das ist bei zunehmend mehr Unternehmen der Fall gewesen –, dann ist es sinnvoll klarzustellen, was Untreue ist und was nicht Untreue ist. Das haben wir nicht nur im Strafgesetzbuch, sondern auch im Aktien- und im GmbH-Recht ausdrücklich geregelt, und ich gehe davon aus, dass wir dadurch natürlich auch kompetitiver, wettbewerbsfähiger sind, aber auch mehr Klarheit haben: Was darf ich und was darf ich nicht?

In Summe glaube ich daher, dass dies ein guter Entwurf ist, und ich hoffe nach wie vor auf größtmögliche Zustimmung. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

16.41


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste ist Frau Abgeordnete Dr. Nachbaur zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


16.42.05

Abgeordnete Dr. Kathrin Nachbaur (STRONACH): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Herren Minister! Sehr geehrte Kollegen im Hohen Haus! Sehr geehrte Steuerzahler! Ich nehme Stellung zum Untreue-Paragraphen.

Zwei spektakuläre OGH-Entscheidungen zum Untreue-Paragraphen, nämlich im Fall Styrian Spirit und im Fall Libro, haben die Aufmerksamkeit der Medien auf eine neue verfolgenswerte Spezies gelenkt, nämlich die Spezies der Führungskräfte und Bank­vorstände. Wie immer sucht man in einer Krise nach Schuldigen, und in der großen Finanz- und Wirtschaftskrise waren diese Schuldigen rasch gefunden, nämlich die bösen Manager und die bösen Banker – was ja auch insofern richtig ist, als die mit der Weltpolitik verstrickte Hochfinanz mit ihren Credit Default Swaps und ihren  Asset-Backed Securities tatsächlich sowohl Verursacher als auch Profiteur der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise war.

In der globalen Finanzpolitik gäbe es also tatsächlich dringenden Handlungsbedarf, um diese giftigen Ramschpapiere in Zukunft zu verhindern, aber da die Politik ja leider schuldensüchtig ist, werden weiterhin mit Freude solche Instrumente benutzt, insbe­sondere von der EZB, und als Folge dreht sich die Schuldenspirale weiter und weiter. Der nächste Crash kommt bestimmt, und es wäre längst überfällig, hier entsprechen­des Recht zu schaffen und bestehendes Recht umzusetzen, anzuwenden, allen voran in der Europäischen Union. – Aber lassen Sie mich zurückkommen zum Untreue-Paragraphen.

Was in Bezug auf den Untreue-Paragraphen passiert ist, war ein grober Fehler. Das Höchstgericht hat in diesen beiden genannten Fällen den Untreue-Paragraphen ange­wendet und für den österreichischen Wirtschaftsstandort folgenschwere Ent­scheidun­gen getroffen. In völlig überschießender Manier mit dem Strafgesetzbuch gegen Füh­rungs­personen loszuziehen, deren Managemententscheidungen im Nach­hinein be-


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