einerseits kriminalpolitisch höchst sinnvoll und andererseits von den rechtsstaatlichen Kriterien her ausreichend bestimmt. Es entspricht auch den Grundprinzipien des Strafrechts.
Nicht jede unerwünschte Berührung soll bereits den Staatsanwalt und den Richter auf den Plan rufen, aber solche, die wirklich intensiv und entwürdigend sind, sollen sehr wohl auch strafrechtliche Grenzen finden. Dazu stehe ich.
Sie werden von mir dieses Wort, auf das sich die Boulevardmedien so gerne gestürzt haben, nicht hören. Es blieb bis jetzt Kollegen Steinhauser vorbehalten, es zu erwähnen und zu verwenden. Dieses Wort verwende ich sicher nicht, weil es verharmlosend, verniedlichend ist und daher der Sache letztlich auch nicht wirklich gerecht wird. Dazu stehe ich auch. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
Ich möchte im Übrigen den Grundansatz dieser Strafrechtsreform gar nicht auf das Verhältnis zwischen Vermögensdelikten und Gewaltdelikten eingeschränkt wissen. Es geht grundsätzlich um einen stärkeren strafrechtlichen Schutz der Persönlichkeitssphäre.
Das betrifft etwa auch Bestimmungen im Zusammenhang mit der Datensicherheit. Es geht darum, dass wir hier – etwa mit dem Tatbestand Cybermobbing – neue Tatbestände schaffen wollten, die die Persönlichkeitssphäre insgesamt stärker strafrechtlich schützen. Wir haben auch Präzisierungen, etwa beim Tatbestand Landfriedensbruch, vorgenommen.
Alles zusammen, denke ich, führt doch dazu, dass man sagen kann: Wir haben auf der Basis eines größtmöglichen und breitestmöglichen Konsenses – und dazu stehe ich, er ist notwendig und sinnvoll – letztlich einen Entwurf zustande gebracht, der Ihnen nun auch nach den Veränderungen im parlamentarischen Prozess vorliegt, von dem ich meine, dass er etwas höchst Sinnvolles ist.
Ich möchte diese Gelegenheit auch dazu nützen, meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern herzlich zu danken. Es war wirklich sehr, sehr viel Arbeit, Einsatz und Initiative, die in diese Sache gesteckt wurden. Namentlich möchte ich Herrn Sektionschef Mag. Christian Pilnacek danken, aber auch meiner Mitarbeiterin im Kabinett Frau Mag. Karoline Edtstadler und meinem Kabinettschef Herrn Oberstaatsanwalt Dr. Alexander Pirker. Sie sollen in diesem Zusammenhang auch erwähnt werden, weil es, finde ich, sinnvoll ist, darauf hinzuweisen, dass letztlich das, was wir hier vorgelegt haben, ohne eine wirklich funktionierende Teamarbeit gar nicht möglich gewesen wäre. Daher: Danke an alle, die daran mitgewirkt haben, danke aber auch an alle, die im Rahmen des Justizausschusses an diesen höchst konstruktiven Diskussionen beteiligt waren. Dieser Dank richtet sich alle Fraktionen.
Noch eine Kleinigkeit. Liebe Frau Kollegin Meinl-Reisinger, weil Sie gemeint haben, dass man in Bezug auf die Strafvollzugsreform, die jetzt nicht Thema dieses Entwurfes ist, keine Zeit verlieren sollte: Da bin ich ganz bei Ihnen, das ist keine Frage, aber ich kann Sie insofern beruhigen, als ich wirklich sagen kann – nicht zuletzt in Kenntnis dessen, was mein Team im Bundesministerium leistet –: Es gibt bei uns keinen Tag, an dem nichts passiert. Nein, es geschieht wirklich täglich etwas, und wir tun alles, um die Dinge voranzutreiben, so schnell es eben geht.
Insgesamt kann ich daher nur darum bitten, dass Sie auch diesem Gesetzentwurf, den ich für einen wirklich gediegenen halte, Ihre Zustimmung geben. Sie haben hier wieder die Chance, einem guten Gesetz zur Wirklichkeit zu verhelfen. Ich bitte darum. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
17.08
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