Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 247

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Wurm. – Bitte.

 


17.09.06

Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Dem Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die hinter den Kulissen so wertvolle Arbeit leisten, möchte ich mich im Namen meiner Fraktion gerne anschließen. – Herzlichen Dank für dieses wirklich gelungene Werk!

Worauf hat man mit der Reform des Strafgesetzbuchs abgezielt? – Es wurde hier schon gesagt: Man wollte einerseits eine bessere Balance zwischen Delikten gegen Leib und Leben und Vermögensdelikten schaffen – das ist gelungen – und anderer­seits mit einem Strukturwandel die Persönlichkeitsrechte besser schützen.

Wirklich „heiß umfehdet, wild umstritten“ konnte man sagen, als es darum ging, zwei Paragraphen des Sexualstrafrechts zu verbessern.

Es freut mich besonders, dass es nun doch zu einer Einigung gekommen ist – zu einer Einigung im Sinne der Frauen. Der Schutz der sexuellen Integrität ist ein wesentliches Element eines selbstbestimmten Lebens von Frauen und Mädchen. (Abg. Zanger: Und Männern auch!)

Die Novelle des Strafgesetzbuches setzt einen wichtigen und guten Schritt in die richtige Richtung. Dafür haben Frauenorganisationen, Fraueneinrichtungen, die Frau­enministerin und ich sehr gekämpft, wir haben uns dafür eingesetzt, und zwar jahrelang, und es ist daher ein großer Erfolg.

Die Ausweitung des Schutzes vor sexueller Belästigung ist ein wichtiger Schritt, der klarstellt, dass sexuelle Belästigung kein Kavaliersdelikt und gesellschaftlich uner­wünscht ist. Nicht mehr nur die Berührung der zur unmittelbaren Geschlechtssphäre gehörigen Körperpartien des Opfers wird künftig als Belästigung angesehen, sondern jede intensive und entwürdigende sexuelle Belästigung wird strafbar. Sexuelle Übergriffe auf Frauen sind kein Kavaliersdelikt. – Ich sage das immer wieder, damit es in die Köpfe von so manchen Herren hineingeht. (Beifall bei der SPÖ.)

Sexuelle Belästigung ist gemäß dem Arbeitsrecht schon lange strafbar; die Straftatbestände im Arbeitsrecht werden nun auch im Strafgesetzbuch verankert, und das ist gut so. Auch der neue Straftatbestand der Verletzung der sexuellen Selbst­bestimmung ist wichtig im Sinne der Frauen. Es muss klar sein, ein Nein muss genü­gen; wenn frau Nein sagt, meint sie Nein – und nicht Ja oder sonst irgendetwas.

Auch sonstige Verbesserungen für Frauen im Zusammenhang mit Gewaltschutz sind in dieser Novelle des Strafgesetzbuches enthalten, nämlich die Stärkung der Opfer­rechte bei Diversion. Erschwernisgründe wurden bei Gewalttaten in der Familie ein­geführt, und auch das Verschlepptwerden ins Ausland zum Zweck der Zwangs­ver­heiratung oder Cybermobbing werden Straftatbestände. Es erfolgt auch eine Erhö­hung der Strafen für qualifizierte Körperverletzungen, das betrifft zum Beispiel die Genital­verstümmelung, die FGM.

Ich bin davon überzeugt, dass diese vielen neuen Bestimmungen im Strafgesetzbuch die Selbstbestimmung und die sexuelle Integrität der Frauen verbessern. Daher ist das auch aus meiner Sicht als Frauensprecherin, als Frauenpolitikerin ein – ich sage es jetzt so – großer Wurf. Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

17.12


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Darmann zu Wort. – Bitte.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite