Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 248

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17.12.15

Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Werter Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Hohes Haus! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich wünschte, es wäre nicht notwendig gewesen, zum gegenständlichen Tagesordnungspunkt – Tätigkeitsverbot für Sexualstraftäter – erneut sprechen zu müssen, denn das ist nur aufgrund der Tatsache notwendig, dass Sie von den Regierungsfraktionen diesen Antrag abgelehnt haben und erneut, nach mehreren parlamentarischen Initiativen seitens der FPÖ, nicht über den eigenen politischen Schatten haben springen wollen, obwohl Ihnen, werte Kolleginnen und Kollegen – und das hat man Ihnen während der Debatte im Aus­schuss angesehen –, das Problem bewusst geworden ist und ich Ihnen, glaube ich, auch verständlich machen konnte, wie wichtig es ist, Sexualstraftäter, die sich an Min­der­jährigen in der Beaufsichtigung, in der Erziehung vergangen haben, diese missbraucht haben, nach verbüßter Haft, nach verbüßter Strafe nicht erneut die Gelegenheit zu geben, im selben Berufsfeld zu arbeiten und sich um unsere Kinder zu kümmern.

Man hat es Ihnen allen angesehen, dass Sie es verstanden haben, und wenn Herr Bundesminister Brandstetter eben vorhin wortwörtlich gemeint hat, Strafrecht braucht möglichst breiten Konsens, dann verstehe ich Sie, meine Damen und Herren von SPÖ und ÖVP, erst recht nicht, denn wir Freiheitliche haben mit unseren Anträgen sowohl die Grünen überzeugen können als auch die NEOS als auch das Team Stronach. Das heißt, das politische Spektrum ist schon einmal äußerst breit aufgestellt, und deshalb ist es sachlich nicht nachvollziehbar, wie man sich seitens SPÖ und ÖVP gegen den Inhalt unseres Antrags aussprechen kann, werte Damen und Herren!

Der Antrag, der jetzt zur Diskussion steht, hat mich und unsere Fraktion auch dazu veranlasst, etwas wahrzumachen, was ich bereits mehrfach im Ausschuss angekündigt habe, nämlich dass wir Freiheitlichen bei diesem Thema nicht lockerlassen werden.

Seitens der Regierungsfraktionen wird diese Strafrechtsreform als umfassend, ja, als Jahrhundertwerk angepriesen. Kollegin Steinacker hat wortwörtlich gesagt, sie lobt dieses moderne Strafrecht auf der Höhe der Zeit. Ich frage Sie: Ist es nicht viel wichtiger, ein effektives und wirkungsvolles Strafrecht zu haben – unter Mitberück­sich­tigung der Gefahren, die wir kennen, werte Kolleginnen und Kollegen? Ist es nicht wich­tiger, sich da mit den Gefahren auseinanderzusetzen? Das habe ich auch im Aus­schuss entsprechend auf den Punkt gebracht: Wir alle, als Väter, als Mütter, als Omas und als Opas von Kindern und Jugendlichen, in welchem Verwandtschaftsgrad auch immer, wissen, dass heuer in den Sommerferien Ferienlager stattfinden werden, und das Hauptproblem werden nicht die angestoßene Nase oder der Spahl, den sich das Kind einzieht, darstellen, sondern die Möglichkeit – ich betone: die Möglichkeit –, die nach wie vor durch unser Strafgesetzbuch gegeben ist, dass verurteilte Sexualstraf­täter in diesem Ferienlager die Betreuung unserer Kindern übernehmen.

Man muss sich das einmal durch den Kopf gehen lassen, was das für ein Wahnsinn ist! Und wir sind diejenigen, die dazu berufen wären, dieses Problem, diese Gefahr aus der Welt zu schaffen. Leider – bei allem persönlichen Respekt, Herr Bundesminister; wir haben die Debatte jetzt schon mehrfach im Ausschuss gehabt – ziehen Sie sich immer wieder auf die Argumentation zurück, dass man wegen eines gewissen Prozent­satzes an Rückfallstätern nicht den anderen, die keine Rückfallstäter sind, verbieten kann, in diesem Berufsfeld tätig zu werden. Das ist meiner Ansicht nach eine Argumen­tation, die hanebüchen ist, gerade wenn es um das Wohl unserer Kinder geht, werte Kolleginnen und Kollegen! (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten des Teams Stronach.)

Da ich auch gesagt habe, dass wir da dranbleiben und stets weiter versuchen werden, eine parlamentarische Mehrheit zu bekommen, um diesen § 220b des Strafgesetz­buches endlich in die Richtung abzuändern, dass es ein absolutes Tätigkeitsverbot für


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