Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 249

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Sexualstraftäter in diesem Bereich gibt (Beifall bei der FPÖ), gibt es von uns auch heute wieder einen entsprechenden Entschließungsantrag, der aufgrund des Umfan­ges zur Verteilung gekommen ist. Ich habe ihn jetzt schon in den Kernpunkten erläu­tert.

Darüber hinausgehend ist in diesem Antrag auch beinhaltet, werte Kolleginnen und Kollegen, dass es in Zukunft ein Bewerbungsverfahren für öffentliche und private Einrich­tungen zu geben hat, das auf einer Strafregisterauskunft für Sexualstrafdelikte aufbaut, aufgrund dessen jeder, der sich darum bemüht, einen Job in der Betreuung, Erziehung oder Beaufsichtigung von Kindern, also von Minderjährigen, zu bekommen – aber genauso, wenn es darum geht, die Betreuung von psychisch beeinträchtigten und wehrlosen Personen auf sich zu nehmen und das auch in einem beruflichen Umfeld auszuüben –, verpflichtet ist, diesen Strafregisterauszug in der entsprechenden öffent­lichen oder privaten Einrichtung vorzuweisen.

Wenn es eine Leermeldung gibt, weil jemand nichts angestellt hat, hat er das auch vorzulegen. Wenn diese Einrichtung diese Strafregisterbescheinigung nicht anfordert, hat es Strafen zu geben, werte Kolleginnen und Kollegen, denn da liegt ein Thema auf dem Tisch, das nicht wie andere Paragraphen da und dort in die Breite zu diskutieren ist und das man nicht nach ideologischer Herkunft unterschiedlich betrachten und bewerten kann, denn wir sind uns, so glaube ich, alle einig, dass Personen, die bereits einschlägig als Sexualstraftäter vorbestraft sind, in der Erziehung und in der Beauf­sichtigung unserer Kinder, aber natürlich auch dort, wo es um die Betreuung von wehr­losen Personen geht, nichts mehr verloren haben, werte Kolleginnen und Kollegen! (Beifall bei der FPÖ.)

Gehen Sie also bitte in sich und denken Sie darüber nach, ob unseren Anträgen nicht wirklich zuzustimmen ist – auch in diesem Fall! Ich habe es im Ausschuss auch herausgearbeitet: Es ist ein Auftrag an die Bundesregierung, eine entsprechende Regierungsvorlage vorzulegen.

Wir kleben nicht am Wort, was das Ergebnis dieser Regierungsvorlage betrifft. Es geht uns nicht darum, dass die Freiheitlichen diese Errungenschaft, wenn wir hier eine Reform zustande bringen, als ihr Projekt verkaufen, sondern es geht uns darum, diese Gefahr aus der Welt zu schaffen.

Eine Studie aus dem Jahr 2010 der Berliner Charité, in der „Süddeutschen Zeitung“ vom 17. Mai 2010 abgedruckt – ist auch entsprechend im Internet abrufbar, für alle Interessierten –, besagt, dass 80 Prozent der pädophilen Männer rückfällig werden. Um eine Notwendigkeit für eine Reform in diesem Bereich zu sehen, braucht es gar keine 80 Prozent, werte Damen und Herren, denn wenn wir nur ein, zwei Fälle dadurch verhindern können, dass wir die Möglichkeit abschaffen, dass sie in dieses Berufsfeld wieder zurückkehren können, indem es ein absolutes Tätigkeitsverbot gibt, wenn wir das verhindern können, dann haben wir auch schon sehr, sehr viel weitergebracht – nämlich hier als Ganzes, in einem möglichst breiten Konsens, wie der Herr Bundes­minister das gesagt hat.

Werte Kolleginnen und Kollegen, ich darf Sie daher wirklich ersuchen, sich noch einmal zu vergegenwärtigen, was in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union steht, nämlich in Artikel 1 betreffend die Würde des Menschen: „Die Würde des Men­schen ist unantastbar. Sie ist zu achten und zu schützen“ – und das in Verbindung mit dem heute noch zu diskutierenden Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern, dass bei uns in Österreich im Jahr 2011 auch entsprechend beschlossen worden ist.

 


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