Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 250

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Dort steht in Art. 5 geschrieben – und ich bitte Sie wirklich entsprechend um Aufmerk­samkeit, denn das ist ein Auftrag an uns, hier entsprechend korrigierend einzugreifen und dieses absolute Tätigkeitsverbot umzusetzen –:

„Jedes Kind hat das Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, die Zufü­gung seelischen Leides, sexueller Missbrauch und andere Misshandlungen sind verboten. Jedes Kind hat das Recht auf Schutz vor wirtschaftlicher und sexueller Aus­beutung.“

Werte Kolleginnen und Kollegen, als Gesetzgeber sind wir dazu berufen, danach zu handeln. Deswegen ist an sich schon der jetzt zu diskutierende Tagesordnungs­punkt 11 eine Möglichkeit für Sie, hier entsprechend zuzustimmen, aber insbesondere auch der von mir in den Grundzügen erläuterte Antrag bietet eine Möglichkeit, in der folgenden namentlichen Abstimmung auch Farbe zu bekennen und diese Gefahr für unsere Kinder, auch betreffend die erneute sexuelle Belästigung und den sexuellen Missbrauch von wehrlosen Personen, endlich aus der Welt zu schaffen. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Ertlschweiger.)

17.22


Präsident Karlheinz Kopf: Der von Herrn Abgeordnetem Darmann soeben erläuterte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Ich will nicht kleinlich sein, Herr Kollege Darmann, aber eine Bemerkung möchte ich mir schon erlauben: Bei Anträgen, die schriftlich verteilt werden, ist es natürlich Ihnen überlassen, die Erläuterung ausführlich oder weniger ausführlich zu machen. Das hat auch gepasst. Aber ich würde doch alle Kolleginnen und Kollegen bei solchen An­trägen, die verteilt werden, bitten, zumindest jene Form zu wahren, die Mindestnorm einzuhalten und den Satz „Ich bringe hiermit den Entschließungsantrag der Abgeord­neten N.N. ein.“ zu sagen sowie das Thema zu nennen und dann die Erläuterungen folgen zu lassen.

Ich akzeptiere es so, aber darum würde ich alle Kolleginnen und Kollegen auch in Zukunft ersuchen. Zumindest jene Form brauchen wir schon, dass die formale Ein­brin­gung auch so stattfindet.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Darmann, Mag. Stefan und weiterer Abgeordneter

betreffend lebenslängliches Tätigkeitsverbot von Sexualstraftätern im Bereich der Erzie­hung, Ausbildung oder Beaufsichtigung von minderjährige, wehrlosen sowie psychisch beeinträchtigten Personen in privaten und öffentlichen Betreuungseinrich­tungen und -organisationen

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (689 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, das Suchtmittelgesetz, die Strafprozessordnung 1975, das Aktiengesetz, das Gesetz vom 6. März 1906 über Gesellschaften mit beschränkter Haftung, das Gesetz über das Statut der Europäischen Gesellschaft, das Genossenschaftsgesetz, das ORF-Gesetz, das Privatstiftungsgesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016, und das Spal­tungs­gesetz geändert werden (Strafrechtsänderungsgesetz 2015), den Antrag 1110/A der Abgeordneten Mag. Michaela Steinacker, Dr.Johannes Jarolim, Dr. Georg Vetter, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, das Aktiengesetz und das Gesetz über Gesellschaften mit beschränkter Haftung geän-


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