Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 254

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5. Konsequenzen für öffentliche und private Betreuungseinrichtungen und –organisa­tionen im Falle der Nichteinhaltung ihrer Verpflichtung, eine Strafregisterbescheinigung „Sexualstraftaten gegen minderjährige, wehrlose sowie psychisch beeinträchtigte Per­sonen“ zu verlangen, müssen sich im Dienst- und Disziplinarrecht und im Ver­waltungs­strafrecht wiederfinden.“

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Präsident Karlheinz Kopf: Herr Bundesminister Brandstetter hat sich ein zweites Mal zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


17.23.24

Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich möchte nur zur Aufklärung einen Satz noch zu dem sagen, was Herr Abgeordneter Darmann zuletzt ausgeführt hat.

Tatsache ist – das kann ja niemand bestreiten –, wir haben natürlich die gesetzliche Möglichkeit, im § 220b Abs. 2 des Strafgesetzbuches, auch eine unbefristete Ein­schränkung einer beruflichen Tätigkeit im Zusammenhang mit Minderjährigen festzu­legen. Das heißt, die Möglichkeit eines unbestimmten Berufsverbots für Sexualstraf­täter gibt es bereits, die haben wir in unserem Gesetz – allerdings, und das ist wichtig, unter gerichtlicher Kontrolle. Es gibt keine kriminalpolitische Notwendigkeit, hier noch mehr zu verlangen. (Abg. Darmann: Wer entscheidet darüber?) – Darüber entscheidet das Gericht, und das ist gut so. (Abg. Darmann: Mit Sachverständigen?) – Darüber entscheidet das Gericht, und etwas Besseres ist noch niemandem eingefallen. Das nennt man Rechtsstaat, Kollege Darmann, ja. Das ist so, und etwas Besseres gibt es nicht. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Zu allem, was Sie gesagt haben, möchte ich schon auch noch sagen: Ich meine, Sie malen da ein Gespenst an die Wand, das ist ein Gespenst! – Nur, damit Sie dann auf dieses Gespenst mit Kanonen schießen können. (Abg. Jarolim: Eine unerträgliche Wortmeldung war das!) Tatsache ist, Klarstellung: Es ist im Gesetz jetzt schon die Möglichkeit für den Ausspruch eines unbestimmten Berufsverbots für genau jene Gruppe von Straftätern vorgesehen, die Sie genannt haben. Das ist es, das ist Faktum und das kann niemand bestreiten. – Punkt. (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Abg. Jarolim: Das war sehr zurückhaltend für diese schwachsinnige Rede vom Darmann! – Heiterkeit bei Abgeordneten der SPÖ.)

17.24

17.24.20 *****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Herr Abgeordneter Jarolim, ich erteile Ihnen für diesen Zwischenruf einen Ordnungsruf. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten des Teams Stronach.)

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Nun gelangt Herr Abgeordneter Mag. Groiß zu Wort. – Bitte.

 


17.25.00

Abgeordneter Ing. Mag. Werner Groiß (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Steuerberatungskollegen auf der Galerie oben! Als ich Abgeordneter zum Nationalrat geworden bin, hat mir ein Kollege


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